MBB Clean Energy AG: Landgericht München verurteilt MBB Clean Energy AG zur Zahlung

Wirtschaft und Gewerbe
28.07.2015194 Mal gelesen
Auch wenn inzwischen die Insolvenz eingetreten ist, hat das zuständige Gericht einem von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTEN vertretenen Anleger den vollständigen Verlust wegen seines Investments in MBB-Anleihen zugesprochen. Fast alle Anleger können davon profitieren.

Nur kurzen Prozess mussten die Richter des Münchener Landgerichts machen, denn MBB Clean Energy AG stellte sich nicht auf Gegenwehr ein. Leider ein später Erfolg für den Anleger; denn im vorläufigen Insolvenzverfahren ist mit einer Zahlung nicht zu rechnen. Dennoch ist dieser gewonnene Prozess für die Anleger wichtig, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren nachhaltig zu wahren, ist die Ansicht von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke - zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

Strategien für Anleger: ein gemeinsamer Vertreter muss jetzt für Schutz sorgen

 

Da GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE noch eine Reihe weiterer Anleger vertritt, ist für sie die Strategie klar: Es muss speziell für die Anleger in den Schuldanleihen ein gemeinsamer Vertreter eingesetzt werden (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Die Aufgabe als gemeinsamer Vertreter, für die Anwalt Hartmut Göddecke sich zur Wahl stellen wird, ist für die Inhaber der Anleihe wichtig. So ist gewährleistet, dass

 
  • keine Gebühren für Anleger entstehen, wenn Forderungen aus dem Anleihedesaster zur Insolvenztabelle angemeldet werden
  • die Forderungen frist- und fachgerecht durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Insolvenztabelle für alle Anleger angemeldet werden
  • die fachliche Betreuung der Anleger während des gesamten Insolvenzverfahrens gesichert ist
  • während der Dauer der Insolvenz die Interessen der Anleger besonders gewahrt und geschützt werden
  • am Ende des Verfahrens die Forderungen der Anleger möglichst hoch ausgeglichen werden.
 

Darüber erheben die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gegen weitere Verantwortliche Vorwürfe und fordern zum Ersatz des Schadens für die Investoren der Anleihe.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Ein Angebot für Anleger, die up-to-date bleiben wollen: Sie können sich kostenfrei als Interessierte in die Gemeinschaft weiterer geschädigter Anleger eintragen. Verpflichtungen sind damit nicht verbunden.

  

Quelle: Landgericht München (LG München) Versäumnisurteil vom 15. Juli 2015

 

Hartmut Göddecke Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Auf dem Seidenberg 5 53721 Siegburg Telefon: 02241 / 17 33 - 0 Telefax: 02241 / 17 33 - 44

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