MBB Clean Energy AG:

MBB Clean Energy AG:
02.04.2015606 Mal gelesen
Gericht sieht Indizien für berechtigte Kündigung der Anleihe

Die Geschichte der Mittelstandanleihen sieht sich einem Novum ausgesetzt: Die der Anleihe (WKN: A1TM7P, ISIN: DE000A1TM7P0) zu Grunde liegende Globalurkunde ist unwirksam. Dieser Umstand ist seit fast einem Jahr bekannt. Inzwischen steht die zweite Zinszahlung des Unternehmens ins Haus, doch das Problem, das eine Auszahlung im letzten Jahr verhindert hat, ist noch immer nicht gelöst.

Das Landgericht München I hat in einem aktuellen Verfahren eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleihe-Gläubigers, der seine Anleihe wegen der ausbleibenden Zinszahlung gekündigt hat und nunmehr seinen Zahlungsanspruch hinsichtlich des Nominalbetrags gerichtlich durchsetzt, darauf hingewiesen, dass der bisherige Vortrag seitens der MBB Clean Energy AG hinsichtlich der in die Wege geleiteten Reparaturmaßnahmen wohl nicht ausreiche.

Das Gericht sah in der unzureichenden Information der Anleihe-Gläubiger und der Tatsache, dass sich beinahe ein Jahr nach Bekanntwerden des Problems noch immer keine Lösung abzeichne, vielmehr ein Indiz dafür, dass die Reparatur- und Lösungsmaßnahmen von der MBB Clean Energy AG möglicherweise nicht mit dem gebotenen Nachdruck vorangetrieben werden.

Im Ergebnis könne dies dazu führen, dass die MBB Clean Energy AG dazu verpflichtet sei, den Anleihe-Gläubigern, die ihre Anleihe gekündigt haben, den Nominalbetrag zuzüglich bislang aufgelaufener Zinsen zu bezahlen.

"Vor dem Hintergrund, dass die Anleihe derzeit vom Handel ausgesetzt ist und von betroffenen Anleihe-Gläubigern noch nicht einmal veräußert werden kann, kommt dieser Einschätzung besonderes Gewicht zu", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Wir raten deshalb den betroffenen Anleihe-Gläubigern, ihre Anleihe zu kündigen und ihren Zahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen."

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihe-Gläubigern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten individuell prüfen zu lassen.