Marketing Terminal GmbH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Geschädigte sollten Forderungen anmelden

Marketing Terminal GmbH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Geschädigte sollten Forderungen anmelden
11.05.2015153 Mal gelesen
Mit Datum vom 01.05.2015 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über die Marketing Terminal GmbH (Az. 1507 IN 3130/14) eröffnet.

Über die als Teil eines mutmaßlichen Schneeballsystems betriebene Gesellschaft sollen Anlegergelder in Höhe von ca. EUR 40 Millionen eingeworben worden sein. Mit Online-Marketing sollte die versprochene Rendite über den Verkauf von Dienstleistungspaketen erwirtschaftet werden. Anleger erhielten durch das Anwerben von weiteren Anlegern hohe Provisionen. Offensichtlich hat das Unternehmen aber tatsächlich das behauptete Geschäftsmodell nicht betrieben, sondern durch die Umverteilung von Anlegergeldern ein erfolgreiches Wirtschaften vorgetäuscht. Geschädigt sein sollen nach Presseberichten ca. 9000 Anleger. Seit Herbst 2014 ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Kriminalpolizei in Kempten gegen die Betreiber des vermuteten Schneeballsystems ermitteln.

Vermögen vorhanden

War zunächst unklar, wie viel von den Anlegergeldern noch übrig ist, so äußerst sich der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Cramer nach einem Zitat der Süddeutschen Zeitung nun dahingehend, dass etwa eine Million Euro an freien Vermögenswerten sichergestellt werden konnten und man davon ausgehe, noch weiteres Vermögen zu Gunsten der Anleger finden zu können. Insoweit besteht Hoffnung, dass die Anleger aus dem Insolvenzverfahren zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückerhalten werden.

Forderungen anmelden bis zum 16.07.2015

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der Insolvenzverwalter die Insolvenzgläubiger zudem aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.07.2015 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung wird die Insolvenzverwaltung hierzu jedoch noch auf die Gläubiger zukommen.

Was können Anleger tun?

Betroffene Anleger, die zum Beispiel Unterstützung bei der Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter benötigen, können sich an die Kanzlei ARES Rechtsanwälte wenden. Da nach aktuellem Stand nicht davon auszugehen ist, dass Anleger das investierte Geld aus dem Insolvenzverfahren vollständig zurückerhalten werden, können Anleger darüber hinaus prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen. Dies können Ansprüche gegen die verantwortlichen Personen des vermuteten Schneeballsystems selbst sein, die zum Beispiel mit einem Eilverfahren gesichert werden können oder aber auch Ansprüche gegen Vermittler und Berater. Für Anleger, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kann vorab unverbindlich eine Klärung erfolgen, inwieweit mögliche anfallende Kosten zur Durchsetzung von Ansprüchen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

http://ares-recht.de/news/2015/05/marketing-terminal-gmbh-eroeffnung-des-insolvenzverfahrens-geschaedigte-sollten-forderungen-anmelden/