Markenschutz durch Markenanmeldung – Der erfolgreiche Weg zur eigenen eingetragenen Marke

Markenschutz durch Markenanmeldung – Der erfolgreiche Weg zur eigenen eingetragenen Marke
07.05.2014211 Mal gelesen
Marken stehen für Individualität und Qualität und sorgen beim für Assoziationen. Sie sollen bei Verbraucher bestimmte Vorstellungen und Wirkungen hervorrufen. Dazu werden häufig außergewöhnliche, prägnante und einprägsame Markennamen erdacht.

Hier liegt jedoch gerade das Problem. Nicht jede Marke, die gut klingt, ist auch umsetzbar und eintragungsfähig. Eine Markeneintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Es muss beispielsweise geprüft werden, ob Schutzhindernisse einer Eintragung entgegenstehen. Es darf sich z.B. nicht um reine produktbeschreibende Marken handeln. Diese sind nach § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG (Markengesetz) nicht eintragungsfähig sind. Auch soll sichergestellt werden, dass die neue Marke in Verhältnis zu schon bestehenden Marken genügend Unterscheidungskraft besitzt und diesen nicht zu sehr ähnelt.

Die rechtlichen Grundlagen für Marken und Markenanmeldungen finden sich im Markengesetz und in der Markenverordnung. Die Hauptgruppen bilden Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken.

Bei der Auswahl des richtigen Markennamens ist es daher wichtig, einen Mittelweg zu finden zwischen dem eigenen Wunsch nach einem individuellen Markennamen und den rechtlichen Möglichkeiten.

Deshalb ist es ratsam, bei einer Markenanmeldung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der auf dem Gebiet Marken und Markenanmeldungen erfahren ist und sich mit der speziellen Rechtsmaterie gut auskennt. Nur so können Fehler vermieden werden.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Eintragung Ihrer Marke und übernehmen für Sie sowohl die Recherche als auch das Eintragungsverfahren.

Unser Leistungsangebot im Markenrecht umfasst:

. Markenrecherche

. Markenüberprüfungen

. markenrechtliche Beratung von Unternehmen/ Existenzgründern

. Markenanmeldungen (national und international)

. Lizenzierung von Marken (Vertragsgestaltung)

Geografische Herkunftsangaben

. Titelschutz (Domainnamen, Werktitel)

. Unternehmenskennzeichen / Geschäftliche Bezeichnungen

Um Ihre eingetragene Marke auch zukünftig zu schützen und um zu verhindern, dass Konkurrenten die Popularität Ihrer Marke ausnutzen, ist es auch nach Eintragung wichtig, regelmäßig Neueintragungen anderer Marken zu kontrollieren. Gerne übernehmen wir für Sie auch:

Widerspruchsverfahren

. Kollisionsüberwachung

  • Löschungsverfahren

. Verfolgung von Markenrechtsverletzungen

. Verteidigung gegen markenrechtliche Ansprüche

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlosesErstgespräch.

 

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de