Markenrechtliche Abmahnung MDMA – Merchandise Market Association GmbH

Markenrechtliche Abmahnung MDMA – Merchandise Market Association GmbH
05.09.2016431 Mal gelesen
Im Auftrag der MDMA – Merchandise Market Association UG mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Heidicker wegen Markenrechtsverletzung ab.

Warum  mahnt die MDMA - Merchandise Market Association GmbH ab?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, auf der Verkaufsplattform Ebay Textilien mit der Aufschrift "Großer Bruder"  vertrieben zu haben und damit gegen Markenrechte der MDMA - Merchandise Market Association GmbH verstoßen zu haben.  Die Wortmarke "Großer Bruder" ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Diese Forderungen stellt die MDMA - Merchandise Market Association GmbH

In der Abmahnung wird in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Diese sieht auch eine Vertragsstrafe von 5100 Euro für jede Zuwiderhandlung vor. Daneben soll der Abgemahnte Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der Textilien geben und die Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 1.531,90 Euro zahlen.

So reagieren sie richtig auf eine Abmahnung

Wenn auch sie eine Abmahnung der MDMA - Merchandise Market Association GmbH erhalten haben, dann nehmen sie das Schreiben ernst. Keinesfalls sollte eine Abmahnung einfach ignoriert werden. Für das weitere Vorgehen können sie sich an den nachstehenden Punkten orientieren:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

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