Markenrechtliche Abmahnung durch die 3M Company

Markenrechtliche Abmahnung durch die  3M Company
04.08.2016342 Mal gelesen
Vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Rechtsanwälte mahnt die 3M Company wegen einer Markenrechtsverletzung ab.

Wer oder was ist die 3M Company?

Die 3M Company ist ein weltweit in vielen Märkten führender Multi-Technologiekonzern. Seinen Hauptsitz hat das Unternehmen in St. Paul in Minnesota (USA). Unter der Dachmarke "3M" vereint der Konzern unter anderem Marken wie Post-it, Scotch, Nexcare und Scotchprint. Verbrauchern dürfte aber vor allem die Marke Post-it bekannt sein.

Warum lässt die 3M Company abmahnen?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben des Unternehmens vorgeworfen, über seinen Internetshop und den Händlershops auf Ebay und Amazon durch das Anbieten verschiedener Produkte gegen das Markenrecht verstoßen zu haben. Er soll neben 3M-Originalprodukten auch andere Produkt, die nicht von dem Unternehmen stammen unter Verwendung des Logos "3M" vertrieben haben. Damit habe er gegen die Markenrechte der 3M Company an der Wortmarke "3M" verstoßen.

Welche Forderungen stellt die 3M Company?

Der Adressat des Abmahnschreibens wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und soll zusätzlich die Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 2348, 94 Euro zahlen.

Abmahnung erhalten?- Das können sie tun!

Falls sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung der 3M Company erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie auch rechtlichen Beistand benötigen können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Unsere Anwälte beraten deutschlandweit und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie hierfür auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.