Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Diekmann im Auftrag des Herrn Stefan Ring vom 10.06.2015

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Diekmann im Auftrag des Herrn Stefan Ring vom 10.06.2015
01.07.2015116 Mal gelesen
Wir verteidigen aktuell gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Diekmann im Auftrag des Herrn Stefan Ring.

Die Abmahnung beinhaltet gegenüber unserem Mandanten den Vorwurf, über einen Internetshop Produkte zum Kauf angeboten zu haben, die mit einer Wort-/Bildmarke versehen seien, dessen Inhaber Herr Stefan Ring sei. Dies stelle einen markenrechtlichen Verstoß dar.

In Folge dessen sei unsere Mandantschaft zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Die Gegenseite unterbreitet weiterhin folgendes Vergleichsangebot. Die Gegenseite erkläre sich des Weiteren gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 1.000,00 € und Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Diekmann erhalten?

Sie sollten dann auf keinen Fall vorschnell die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben! Würde die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Aber Sie sollten die Abmahnung auch keinesfalls ignorieren! Ansonsten könnte die Gegenseite sodann weitere rechtliche Schritte einleiten, die mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wären. Insbesondere im Markenrecht drohen häufig erhöhte Streitwerte, die einen etwaigen Rechtsstreit unter Umständen finanziell sehr riskant machen könnten.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

 
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Unser Rat an Sie: 

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit die Gefahr von etwaigen Folge-Abmahnungen gebannt werden kann. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Wir stehen Ihnen gerne bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de