Markenrechtliche Abmahnung der Audi AG

Markenrechtliche Abmahnung der Audi AG
06.09.2016242 Mal gelesen
Die Audi AG mahnt derzeit vertreten durch die Rechtsanwälte Lempe & Kessler wegen einer Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Autoteilen über Ebay ab.

Welchen Vorwurf erhebt die Audi AG in der Abmahnung?

Die Audi AG ist Inhaberin mehrere eingetragener Marken für den Bereich Automobile, Automobil-Teile und - Zubehör. Dazu gehört unter anderem die Bezeichnung Audi, S line, sowie das Logo S line und die Darstellung von vier Ringen.

Der Abgemahnte verkauft über Ebay Autoteile und -Zubehör. Ihm wird vorgeworfen auf Ebay keine Original - Produkte von Audi vertrieben und dennoch mit den Zeichen von Audi geworben zu haben. Dadurch werden die Markenrechte der Audi AG verletzt.

 

Diese Forderungen stellt die Audi AG

In erster Linie fordert das Unternehmen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch den Abgemahnten. Dazu ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die auch die Regelung einer Vertragsstrafe von 5100 Euro für jede Zuwiderhandlung vorsieht.

Außerdem wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert Auskunft über den Vertrieb der Teile zu geben und die in Umlauf gebrachten Teile zurückzurufen und zu vernichten. Außerdem soll der Abgemahnte Schadensersatz leisten und die Anwaltskosten zahlen. Diese belaufen sich auf 2.305,40 Euro.

Abmahnung erhalten? - Das können sie tun!

Wenn sie ebenfalls eine Abmahnung der Audi AG erhalten haben, ignorieren sie diese nicht. Befolgen sie stattdessen die folgenden Punkte:

  1. Bleiben sie ruhig und handeln sie nicht unüberlegt!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir beraten deutschlandweit  und  unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nehmen sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Sie können uns Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.