Markenrecht: Änderung der Waren- und Dienstleistungsklassen zum 01.01.2012
Wer für eine Ware oder Dienstleistung eine Marke anmelden will, muss bei der Registrierung die einzelnen Kategorien ("Klassen") angeben, für die der Markenschutz künftig beansprucht werden soll. Grundsätzlich wird dabei zwischen Waren- und Dienstleistungsklassen unterschieden.
Die Markenklassifikation richtet sich nach dem Abkommen von Nizza. Die 10. Ausgabe dieses internationalen Abkommens tritt am 01.10.2012 in Kraft und sieht einige Änderungen gegenüber der bisherigen Einteilung vor. Einen detaillierten Überblick über die Neuerungen finden Sie hier.
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