Markenabmahnung Kanzlei Lubberger Lehment für Clarins GmbH

Wettbewerbs- und Markenrecht
26.02.2016210 Mal gelesen
Die Berliner Kanzlei Lubberger mahnt im Auftrag der Clarins GmbH Markenrechtsverletzungen ab. Die Clarins GmbH vertreibt als exklusive Lizenznehmerin Parfümwaren unter den Marken „Clarins“ und „Thierry Mugler“. Betroffen sind insbesondere eBay-Verkäufer, die auf eBay Parfümwaren in unverpackter Form zum Kauf anbieten.

Was wird in der Markenabmahnung von Clarins GmbH gefordert?

In der Markenabmahnung werden die Abgemahnten aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft zu erteilen,
  • ihre Schadensersatzpflicht anzuerkennen,
  • Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 zu zahlen.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR vorsieht.

Die Markenrechtsverletzung wird damit begründet, dass der Vertrieb unverpackter Parfumwaren die an den Marken "Clarins" und "Thierry Mugler" bestehenden Markenrechte verletzt, da ein solcher Vertrieb die Identitäts- und Garantiefunktion der Marke verletze.

Nach der EU- Kosmetikverordnung sei der Hersteller bzw. Vertreiber von Kosmetikprodukten verpflichtet, auf der Verpackung bestimmte Angaben (Adresse, etc.) vorzuhalten, um eine Rückverfolgung und Zuordnung der Waren sicherzustellen. Ungeachtet dieser gesetzlichen Anforderungen verletze der Vertrieb unverpackter Parfumwaren das Image der Waren.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment reagieren?

Sollte die Abmahnung zu Recht erklärt worden sein, droht - wenn Sie innerhalb der Frist nicht reagieren - eine Klage. Diese ist aufgrund der in Markensachen hohen Streitwerte mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem besteht nach der Rechtsprechung eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Sie sollten daher auf die Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist reagieren!

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung der Clarins GmbH reagieren?

Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung in Ihrem Fall aussehen. Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob es sich tatsächlich um eine Markenverletzung.

Bei jeder Markenabmahnung gilt es zunächst zu prüfen, ob tatsächlich die behauptete Markenrechtsverletzung vorliegt. Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss geprüft werden, ob Sie für diese auch haften. So haften z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter und Logistikunternehmen wegen Markenrechtsverletzungen erst ab dem Zeitpunkt, wo sie sichere Kenntnis davon erhalten, dass es sich um rechtsverletzende Ware (z.B. Markenfälschungen) handelt.

Ferner ist zu prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an.

Zudem muss bedacht werden, dass das größere finanzielle Risiko in der Unterzeichnung einer zu weiten Unterlassungserklärung steckt, deren Abänderung die Kosten eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall kompensiert. So ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe zu versprechen, schon gar nicht in Höhe von 5001 EUR.

Nach einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob bzw. inwieweit Sie den Forderungen der Gegenseite nachkommen "wollen" oder ob Sie einen Anwalt mit der weiteren Prüfung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung beauftragen wollen.

Was können wir für Sie bei einer Abmahnung von Lubberger Lehment tun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen Verletzungen der Rechte an den Marken "Clarins" und "Thierry Mugler" von der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung.

In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der Kanzlei Lubberger Lehment beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail (d.himburg@ra-himburg-berlin.de) zusenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Falles erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis im Markenrecht.

Denise Himburg

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz