(Mal wieder) eine Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Wettbewerbs- und Markenrecht
19.01.2017179 Mal gelesen
Uns liegt (mal wieder) eine Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen, vor. Diesmal mahnt der IDO Interessenverband mit Schreiben vom 13.01.2017 bei einem eBay-Händler Informationen über das Muster-Widerrufsformular, fehlende Hinweise und fehlende Linksetzung zur OS-PLattform und fehlerhafte Angaben zum Transportrisiko ab.

Was fordert der IDO-Interessenverband e.V. ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird vom IDO- Interessenverband die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 232,05 EURO brutto gefordert.

Abmahnung vom IDO Interessenverband e.V. erhaten ?

Adressaten einer Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. empfehlen wir dringend, die Abmahnung nicht zu ignorieren. Im Falle des Verstreichenlassens von Fristen drohen einstweilige Verfügungen/Klageverfahren.

Vorsicht !

Handeln Sie besonnen. Gerade im Fall der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte 1.) deren Inhalt genau überlegt sein und 2.) künftiges Verhalten sorgfältig darauf ausgerichtet sein, um evtl. Vertragsstrafen zu vermeiden.

Gerade bei Abmahnungen des IDO-Interessenverbandes e.V. ist uns bekannt, dass die Einhaltung abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärungen konsequent überwacht und im Falle von Zuwiderhandlungen Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt sich eine sorgfältige Überprüfung Ihrer Angebote auf mögliche abmahnfähige Verstoße.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail (ra.leiers@ius-flash.de oder office@ius-flash) oder per Fax (0251 - 981 181 11). Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns direkt unter 0251 - 981 181 0 oder 0251 - 981 181 20 (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers) an. Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten direkt unter 0178 - 635 44 35.

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