Loveparade - das Unglück von Duisburg, Eventrecht und Schmerzensgeld

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
28.07.20101468 Mal gelesen
Grauenvoll litten die Opfer in Duisburg. Wer in den Tagen nach der furchtbaren Tragödie die Unglücksstelle betritt, kommt schnell in Gespräche mit Traumatisierten, die die Katastrophe überlebt haben. Wieso konnte die Tragödie nicht verhindert werden? Wieso, die Frage hallt in der Stille nach. In einem als überreguliert beurteilten Deutschland voller Gesetze und Verordnungen. Die gibt es auch und gerade im Eventrecht.

Über den Schock von Duisburg zu schreiben und dafür passende Worte zu finden, ist unmöglich. Nur die Frage, wieso das rechtliche Sicherheitssystem hier offenbar keine kleine Lücke hatte, vielmehr aber bodenlos war, muss ausdiskutiert werden. Daran führt kein Weg vorbei.


zu erwartende Personen und Fluchtwege


Bestimmungen lassen sich im Veranstaltungsrecht finden, das vom Medienrecht umfasst wird. Nach dem Veranstaltungsrecht ist im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Veranstaltung unter anderem die Breite der Fluchtwege und die bei der Veranstaltung zu erwartende Anzahl von Personen zu beachten. Mit anderen Worten: Wenn voraussichtlich mit einer Million Teilnehmer bei dem Event zu rechnen ist, dann muss ein Gelände gerade für diese Anzahl von Personen angemeldet werden. Regelungen der Versammlungsstättenverordnung von Nordrhein-Westfalen sehen das vor.


Zulassung für 250.000 Menschen und Befreiung von Vorschrift über Fluchtwegbreite


Laut einem Bericht von spiegel online vom 25.07.2010, "Katastrophe bei der Love Parade, Partygelände war nur für 250.000 Menschen zugelassen", von Jörg Diehl, war das Gelände in Duisburg aber nur für 250.000 Menschen zugelassen, obwohl eine Million Besucher erwartet wurden. Der Bericht nimmt auf ein Verwaltungsdokument bezug, auf dessen erster Seite von der Genehmigung einer vorübergehenden Nutzungsänderung die Rede ist. In dem Schreiben an den Veranstalter der Loveparade befreit ein Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsicht der Stadt Duisburg laut spiegel online die Organisatoren der Veranstaltung von der Regelung, die vorgeschriebene Breite der Fluchtwege einzuhalten. Warum - das ist eine von vielen Fragen.

"Art of Love" - unter diesem Motto galt die Loveparade als eine der wichtigsten und größten Veranstaltungen zur "Ruhr 2010" im Kulturhauptstadtjahr. Nun ist die Loveparade zur größten denkbaren Tragödie geworden. Dabei sind die existierenden Regelungen gerade darauf gerichtet, für Sicherheit zu sorgen und Katastrophen dieser Art zu vermeiden. Aber Regelungen bedeuten wenig, wenn sie gebrochen werden. Und dass gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden, dafür sprechen  Fakten und diverse offene Fragen.

Dass die Bestimmungen im Veranstaltungsrecht keine unnötigen Überregulierungen, sondern extrem wichtig und daher sorgsam zu beachten sind, ist nach der Katastrophe in Duisburg in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.

 

Schmerzensgeld

 

Sollten Teilnehmer der schrecklichen Ereignisse verletzt worden sein, ist die ärztliche Bescheinigung über die Verletzungen wichtig für spätere Schmerzensgeldansprüche. Zwar sind die Ansprüche in Deutschland im Gegensatz zu Schmerzensgeldansprüchen in den USA niedrig. Dennoch ist anzuraten, für die Teilnahme an der Veranstaltung ebenso wie für die Verletzung Beweise aufzubewahren. So kann zusätzlich zu der ärztlichen Bescheinigung ein Zeuge die Vorfälle bestätigen.

 

Anwaltskanzlei Wienen
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