Löschung der 3-Marke Legostein durch den BGH

Wirtschaft und Gewerbe
16.09.2010759 Mal gelesen

Die 3D-Marke Legostein mit der Noppenanordnung auf der Oberseite ist auf Antrag mehrerer Mitbewerber durch den Bundesgerichtshof gelöscht und damit eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes bestätigt. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind Marken dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Über den Markenschutz sollen nicht technische Funktionen einer allgemeinen Zugänglichkeit entzogen werden. Der BGH führt zu dem Klemmsystem auf der Oberseite der Legosteine (Noppen) aus, sie hätten eine ausschließlich technische Funktion. Sonstige weitergehende nicht technische Bestandteile seien den Legosteinen nicht immanent (siehe Pressemitteilung Nr. 158/2009 des BGH zu den Beschlüssen vom 16 Juli 2009 zu den AZ: I ZB 53/07 und I ZB 55/07).

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