LIGNUM Sachwert Edelholz AG Insolvenz

LIGNUM Sachwert Edelholz AG Insolvenz
04.11.2016286 Mal gelesen
Kurz nach Bekanntwerden der Insolvenzanträge der Lignum-Gesellschaften im April 2016 wurde unsere Kanzlei von mehreren Anlegern kontaktiert und mit der Prüfung der rechtlichen Handlungsoptionen beauftragt.

Unsere Kanzlei hat insbesondere Ansprüche gegen beteiligte Unternehmen und Personen im Zusammenhang mit der Mittelverwendungskontrolltätigkeit geprüft, sowie Ansprüche gegen die Vorstände der Lignum Sachwert Edelholz AG und der Lignum Holding GmbH.

Nunmehr ist die Aufarbeitung des Sachverhaltes so weit fortgeschritten, dass wir hinreichende Erfolgsaussichten für ein rechtliches Vorgehen gegen die Initiatoren, die Herren Dr. Andreas Nobis, Peter Nobis, und Andreas Rühl sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  AUDIT TAX & Consulting Service GmbH bejahen und rechtliche Schritte für unsere Mandanten gegen diese Anspruchsgegner einleiten. Die von uns bejahten Schadensersatzansprüche beruhen auf fehlerhaften, zumindest irreführenden Kapitalmarktinformationen in Form von Prospektangaben und fehlerhaften Konzernabschlüssen. So behauptete die Anbieterin im Rahmen von Verkaufsprospekten sinngemäß, dass die Anleger sich nicht um den weiteren Fortbestand der Plantagen - und damit um die Entwicklung des Baumbestandes - sorgen müssten, da die Mittelverwendung so ausgelegt sei, dass es zu keinen Einbußen kommen könne. Die tatsächliche Entwicklung und die uns vorliegenden Unterlagen stützen die Annahme, dass diese Zusage von Beginn an fehlerhaft, zumindest irreführend war.


Musterverfahren im Fall Lignum

Zur verbindlichen Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Fragen im Fall Lignum strebt TILP die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an.

Das KapMuG ist in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten anwendbar und soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Prospekten, ermöglicht. Im Musterverfahren werden Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Verfahren stellen, einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. TILP ist Spezialist für das Führen solcher KapMuG-Verfahren. Die bekanntesten Musterverfahren in Deutschland sind diejenigen gegen die Deutsche Telekom AG (DT3) und die Hypo Real Estate AG, in welchen die dortigen Oberlandesgerichte jeweils unsere Kanzlei als Vertreter des Musterklägers bestimmt haben. Auch im Fall gegen die Volkswagen AG hat unsere Kanzlei ein Musterverfahren erreicht. .

Das Vorgehen im Wege des Musterverfahrens nach KapMuG bietet vor allem den Vorteil, dass die Erfolgsaussichten für die Kläger steigen, da die Klägerinteressen gebündelt geltend gemacht werden. Zudem bietet es erhebliche Kostenvorteile gegenüber einem Vorgehen im Individualrechtstreit.

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