Liebe am Arbeitsplatz – ein Kündigungsgrund?

Liebe am Arbeitsplatz – ein Kündigungsgrund?
13.01.2016397 Mal gelesen
Prinzipiell gilt: Für Arbeitgeber ist das Privatleben ihrer Mitarbeiter tabu. Kommt es aber aufgrund von Beziehungsstress zu ernsthaften Problemen am Arbeitsplatz, ist ggf. sogar eine Versetzung oder Kündigung gerechtfertigt.

Dass viele Büros nicht nur Arbeitsort sondern auch verkappte Single-Börsen sind, ist längst kein Geheimnis mehr. Viele Arbeitnehmer verlieben sich am Arbeitsplatz - in einen Kollegen oder gar Vorgesetzten. Früher häufig tabuisiert, scheint sich heute in den meisten Firmen eine eher liberalere Politik der Akzeptanz von Beziehungen innerhalb der Belegschaft durchzusetzen.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Beziehungen zwischen Kollegen natürlich erlaubt. Denn: Der Arbeitgeber hat lediglich Anspruch auf die Arbeitskraft seines Angestellten. Sein Persönlichkeitsrecht darf er hingegen nicht einschränken! Natürlich darf ein Arbeitgeber aber Diskretion einfordern. So sollte ein professionelles Auftreten und Verhalten im Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Geschäftspartnern selbstverständlich sein. Ständiges Flirten, Kosenamen oder gar körperliche Liebesbeweise gehören nicht an den Arbeitsplatz. Und: Sollte das Verhältnis zu Problemen am Arbeitsplatz wie beispielsweise einer Verschlechterung der Arbeitsleistung oder zu Spannungen im Betriebsklima führen, dürfen und müssen Arbeitgeber durchaus handeln.

Der erste Schritt sollte immer das persönliche Gespräch mit den Verliebten sein sowie ggf. eine räumliche Versetzung - beispielsweise in ein anderes Zimmer oder einen anderen Arbeitstrakt. In der Regel sind die betroffenen Mitarbeiter durchaus einsichtig, wenn sie auf ihr problematisches Verhalten am Arbeitsplatz angesprochen werden. Entpuppt sich das Pärchen hingegen als beratungsresistent, ist eine Abmahnung zu empfehlen. Sollte sich das Arbeitsverhalten dann immer noch nicht ändern, kann als ultima ratio auch die Kündigung ausgesprochen werden.

Achtung: Bei Beziehungen zwischen Mitarbeitern unterschiedlicher Hierarchieebenen dürfen niemals Betriebsinterna weitergegeben werden. Auch dies kann zu einer Abmahnung führen!

Wichtig: Wenn ein Arbeitgeber offen kommuniziert, dass er eine Beziehung unter Kollegen am Arbeitsplatz nicht wünscht und mit einer Versetzung oder gar Kündigung droht, obwohl es weder am Arbeitsverhalten noch an der Arbeitsleistung der betroffenen Mitarbeiter etwas zu beanstanden gibt, ist dies nicht gerechtfertigt!

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