LG Stuttgart entscheidet: XING-Impressum rechtswidrig und abmahnbar

Abmahnung
24.07.20141178 Mal gelesen
Informationen zum Urteil des LG Stuttgart vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14

Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 27.06.2014, Aktenzeichen 11 O 51/14) im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass das Impressum bei XING nicht den Anforderungen an § 5 Abs. 1 TMG genügt und es somit wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann.

Dieses Urteil des LG Stuttgart wird die Bemühungen aller XING-Nutzer zunichtemachen, die bereits ein eigenes Impressum auf der Plattform bereithalten.

Der Hintergrund der Entscheidung:

Die durch XING den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Möglichkeiten, ein eigenes Impressum in das XING-Profil einzubinden, sollen nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart unzureichend sein.

Das Landgericht Stuttgart hat insoweit entschieden, dass die von XING vorgegebene Möglichkeit, das Impressum am unteren Ende des jeweiligen XING-Profils nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 TMG entspricht. So sei der Impressums-Link so gestaltet, dass er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und daher auch nicht „leicht erkennbar“ im Sinne des Gesetzes sei.

In seinem Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14, führt das LG Stuttgart wörtlich aus:

 „Er [der Link auf das Impressum] ist jedoch so gestaltet, dass er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und daher nicht leicht erkennbar ist. Der Link befindet sich ausweislich der Anlage 11 0 101/14, AG 6, am unteren rechten Rand des Profils. Dieser Bereich kann nur durch ein Hinunter-Scrollen erreicht werden. Er ist in sehr kleiner Schriftgröße gehalten, die deutlich hinter den Schriftgrößen der übrigen Text-Passagen des Profils zurückbleibt. Er befindet sich außerdem außerhalb des eigentlichen Textblocks und somit in einem Bereich, dem der Durchschnittsleser keine besondere Aufmerksamkeit mehr schenkt. Er ist daher insgesamt so unauffällig gestaltet, dass er auch von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird.“

Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig (Stand: 24.07.2014).

Ob dies eine weitere Abmahnwelle auslösen wird? Wir dürfen gespannt sein…

Weitere Informationen zu dem Urteil und dessen Folgen finden Sie unter

https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/lg-stuttgart-xing-impressum-nicht-rechtskonform.html