LG Siegen: Impressum bei ausländischem Anbieter

Internet, IT und Telekommunikation
05.08.2013320 Mal gelesen
Wer als Dienstanbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat, muss nicht immer über ein ordnungsgemäßes Impressum im Sinne von § 5 TMG verfügen. Das gilt auch dann, wenn die Zielgruppe deutsche Nutzer sind. Dies hat jetzt das LG Siegen entschieden.

Vorliegend handelte es sich um einen Anbieter von Kreuzfahrten in Ägypten, der in diesem Land auch seinen Sitz hat. Er machte dieses Angebot im Internet und wendete sich dabei auf einer Webseite an deutsche Nutzer. Im Impressum war weder die Straße, noch die Postleitzahl des Anbieters angegeben. Hiergegen ging die Klägerin vor und machte gegen den Anbieter unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich seiner Webseite geltend. Sie vertrat dabei die Ansicht, dass der Anbieter über kein ordnungsgemäßes Impressum in seinem Onlineshop verfüge, weil er nicht die Vorgaben des deutschen Rechtes eingehalten hat. Dies habe er machen müssen, weil deutsche Nutzer Zielgruppe sind.

Ausländische Anbieter und Impressum

Das Landgericht Siegen wies jedoch mit Urteil vom 09.07.2013 (Az. 2 O 36/13) die Klage gegen den ausländischen Dienstanbieters ab. Ein Anspruch auf Unterlassung gegen den Inhaber der Domain scheidet aus. Denn ein Anbieter außerhalb der EU brauche hier aufgrund des Herkunftsprinzips auch dann nicht die Vorgaben von § 5 TMG für sein Impressum einzuhalten. Daran ändere auch nichts, dass sich das Internetangebot vornehmlich an deutsche Nutzer richtet. Entscheidend sei hier, dass der ausländische Anbieter die Dienstleistung ausschließlich im Reiseland außerhalb der EU erbringt. Dann sind nach Ansicht des Gerichtes aufgrund des Herkunftsprinzips die Vorschriften des deutschen Telemediengesetzes (TMG) nicht anwendbar.

Gegen Urteil ist Berufung eingelegt worden

Ob dieses Urteil rechtskräftig ist, steht noch nicht fest. Gegen diese Entscheidung ist kürzlich Berufung eingelegt worden. Über diese wird das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.

Online-Händler müssen auf ordnungsgemäßes Impressum achten

Anbieter sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Website über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügen, damit sie keine kostspielige Abmahnung erhalten. Das gilt besonders für deutsche Online-Händler, deren Angebot sich auch an ausländische Nutzer richtet. Hier muss unter anderem klar geregelt werden, welches Recht Anwendung findet.

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