LG München I: Gründungsgesellschafterinnen eines geschlossenen Immobilienfonds müssen wegen fehlerhaften Prospekts Schadenersatz leisten

Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 28.05.2010 - 536 mal gelesen.

Das Landgericht München I hat mit Urteilen vom 20.04.2010 zwei der Gründungsgesellschafterinnen eines geschlossenen Immobilienfonds mit Fondsobjekten in Bayern und Berlin in insgesamt vier Fällen zu Schadenersatz verurteilt. Nach Auffassung der Richter war der Fondsprospekt fehlerhaft. Er deute darauf hin, dass sich je nach dem Ergebnis der Vermietungsbemühungen der Kaufpreis für das Fondsobjekt in Berlin auch mindern könne. Dass der Kaufpreis aber in voller Höhe zu zahlen wäre, wenn die Vermietungsbemühungen gar keinen oder nur teilweise Erfolg haben sollten, sei dem Prospekt nicht zu entnehmen (Az.: 28 O 12457/09, 28 O 12910/09, 12912/09 und 12913/09).

 

Kommentieren Sie diesen Beitrag: