LG Köln: Auch eine Abmahnung ohne beigefügte Unterlassungserklärung ist eine Abmahnung

Abmahnung Filesharing
18.02.2011964 Mal gelesen
Üblicherweise sind Abmahnungen – etwa wegen eines Verstoßes gegen Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht - mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung der Abmahnkanzlei versehen. Aber was ist, wenn das ausnahmsweise mal anders ist? Hier dürfen Sie auf keinen Fall untätig bleiben. Was zu tun ist.

Im vorliegenden Fall wurde ein Nutzer der Plattform eBay wegen eines Verstoßes gegen Urheberrecht abgemahnt. Er sollte ein bestimmtes Foto dort eingestellt haben, über das er keine Nutzungsrechte hatte Daraufhin wurde er von einer Kanzlei mit Schreiben unter Fristsetzung aufgefordert, eine "geeignete" Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war jedoch nicht beigefügt. Als der Abgemahnte dieser Aufforderung nicht nachkam, erging gegen ihn eine einstweilige Verfügung. Es wurde ihm untersagt, dieses Foto bei e-Bay öffentlich zugänglich zu machen.

In dem Rechtsstreit ging es nun darum, wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Der Abgemahnte berief sich unter anderem darauf, dass er als Laie nicht zu der Abgabe der geforderten Erklärung in der Lage gewesen ist.  

Hierzu entschied das Landgericht Köln am 13.01.2010, dass der Abgemahnte die Kosten für das Verfahren zu tragen hat (Az. 28 O 688/09). Dem steht nach Ansicht der Richter nicht entgegen, dass er gar keine vorgefertigte Unterlassungserklärung erhalten hat. Zwar müsse der Abgemahnte in der Abmahnung darauf aufmerksam gemacht werden, wie er sich zu verhalten habe. Hierzu reicht es jedoch, wenn er in ordnungsgemäßer Form zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Es ist hingegen nicht notwendig, dass ihm hierzu eine vorformuliere Erklärung zur Verfügung gestellt wird.

Als abgemahnter Verbraucher oder Händler sollten Sie froh sein, wenn sie gar nicht so eine vorgeschriebene Erklärung erhalten haben. Sie sollten so etwas niemals ungeprüft unterschreiben, weil die Anwälte hier häufig mehr fordern, als ihnen zusteht. Stattdessen sollten Sie sich so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Hierzu stehen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.  

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