Abgasskandal: VW hat Kaufpreis für Fahrzeug mit manipulierter Abgas-Software zu erstatten

Abgasskandal: VW hat Kaufpreis für Fahrzeug mit manipulierter Abgas-Software zu erstatten
19.02.2017591 Mal gelesen
LG Hildesheim: Unternehmen handelte sittenwidrig und hat den Straftatbestand des Betruges verwirklicht

Ein Fahrzeughersteller, der die von ihm hergestellten Fahrzeuge vorsätzlich mit manipulierter Abgas-Software ausstatten und so verkaufen lässt, hat dem Käufer den Kaufpreis des Fahrzeuges zu erstatten.

Dies hat das LG Hildesheim durch Urteil vom 17.01.2017 (3 O 139/16) entschieden.

Die beklagte Volkswagen AG habe durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit hinsichtlich der Abgasmessung manipulierten Motoren dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, so das Gericht. Hierdurch sei dem Kläger auch ein Vermögensschaden entstanden.

Angesichts der enormen Reichweite des sog. Abgasskandals müsse mangels substantieller gegenteiliger Darlegung der Beklagten davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung dazu vom Vorstand angeordnet oder doch jedenfalls "abgesegnet" worden sei.

Die Organe der Beklagten hätten, so das Gericht, den Tatbestand des Betruges vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht. Auch vor diesem Hintergrund sei der Anspruch des Klägers begründet.

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