LG Düsseldorf zur Angabe der Kosten bei 0185 Service – Nummer

Internet, IT und Telekommunikation
11.04.2012312 Mal gelesen
Wie genau müssen Anbieter den Preis bei einer kostenpflichtigen 0185-Servicenummer angeben? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf.

Vorliegend gab ein Telekommunikationsunternehmen für seinen telefonischen Kundendienst die Nummer "0185 99 88 95" an. Unter dieser Nummer stand der folgende Hinweis angegeben: "0-19 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Mobilfunktarife" bzw. "Servicemenü kostenfrei, danach 0 oder 19 ct/min. nach Tarifansage aus dem Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise".

Im Folgenden wurde der Anbieter von der Wettbewerbszentrale vergeblich abgemahnt. Die Firma verweigerte die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies begründete sie damit, dass es sich bei dieser Nummer angeblich um keine Servicenummer im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handeln würde. Hierzu gehörten lediglich die sogenannten 018x-Nummern und keine frei tarifierbare Rufnummern. Hiermit gab sich die Wettbewerbszentrale nicht zufrieden und klagte.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage mit Urteil vom 01.03.2012 (Az. 12 O 607/11) statt. Das Gericht stellte klar, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 66a TKG nicht ausschließlich auf die Nummern aus dem Bereich 0180-1 bis 0180-5 beschränkt ist. Hierbei handele es sich nur um den typischen Anwendungsfall. Die strengen Preisvorgaben von § 66a TKG gelten darüber hinaus immer dann, soweit der Dienst inhaltlich eine Servicenummer anbietet. Dies ist nach den Feststellungen des Gerichtes hier der Fall. Das bedeutet, dass auch dieser Anbieter einen konkreten Preis für Anrufe aus dem Festnetz nennen und für Handy-Anrufe einen Höchstpreis angeben muss. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass es bei diesem Angebot von einer unzulässigen Umgehung der Vorgaben des TKG im Sinne des § 66l TKG ausgeht. ausgeht. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem sollten sich Shop-Betreiber an diese Vorgaben halten, weil sie sonst mit einer Abmahnung rechnen müssen.

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