LG Braunschweig: Verwendung von Marken als Google-AdWords ist unzulässig

Staatshaftungsrecht
10.02.20062109 Mal gelesen

Das LG Braunschweig hat zu der Frage stellen genommen, ob die Verwendung einer Marke als AdWord bei Google durch eine Unberechtigten eine Markenverletzung darstellt. Das LG hat die Frage bejaht, Urteil vom 28. Dezember 2005, Az. 9 O 2852/05 (388). Auslöser des Rechtsstreits war der Begriff "Impuls", der für einen Anbieter von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen als Wort-/Bildmarke eingetragen war. Der Beklagte, ein Portalbetreiber für Preisvergleiche verschiedener Krankenversicherungen, hatte diesen Begriff als AdWord belegt. Diese Rechtsfrage ist bislang umstritten.