LG Bonn: Spam-Ordner eines Accounts für Geschäfts-E-Mails ist vom Unternehmer täglich zu kontrollieren

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
17.11.2014353 Mal gelesen
Im Spam-Ordner eines E-Mail-Accounts können wichtige Geschäfts-E-Mail und auch neue lukrative Aufträge liegen.

Der Unternehmer, der Geschäftskorrespondenz auch per E-Mail abwickelt, ist verpflichtet, den zum Account gehörenden Spam- Ordner täglich zu kontrollieren. Hierauf hat das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 10.01.2014 (Gesch.-Nr. 15 O 189/13) hingewiesen.

Gemäß dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war dem beklagten Rechtsanwalt per E-Mail unter Angabe einer Frist ein Vergleichsvorschlag des Gegners zugegangen. Diese E-Mail und eine weitere Erinnerungs-E-Mail leitete der Beklagte nicht innerhalb der in der E-Mail gesetzten Frist an seine Mandantin weiter, sondern erst eine Woche nach Fristablauf. Infolgedessen kam es nicht zum Abschluss des Vergleiches.

Das Landgericht Bonn verurteilte den Beklagten zu an seine frühere Mandantin zu leistenden Schadenersatz in Höhe von knapp 88.000,00 EUR.

Der Beklagte führte neben anderen Argumenten zu seiner Verteidigung aus, dass die E-Mail mit dem Vergleichsvorschlag durch den Spam-Filter seines E-Mail-Accounts in den Spam-Ordner gelegt worden sei

Dies entlaste ihn aber nicht, so das Landgericht Bonn. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter müsse der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich darauf hin zu überprüfen, ob sich darin
versehentlich als Werbung aussortierte Geschäfts-E-Mails befinde.

Hierzu sei ergänzend noch folgendes angemerkt:

Gerade bei neuen seriösen Geschäftsaufträgen mit dem System unbekannter E-Mail-Adresse besteht das Risiko, dass diese vom Spam-Filter als vermeintliche Werbung in den Spam-Ordner aussortiert werden.

Es reicht nicht aus, Spam in den Spam-Ordner zu verschieben oder durch den Spam-Filter verschieben zu lassen. Innerhalb kürzester Zeit können sich in dem Ordner erhebliche Mengen an Werbe-Mails ansammeln. Wird dann vom Spam-Filter fehlerhaft eine wichtige Geschäfts-E-Mail in den Spam-Ordner verschoben, besteht die Gefahr, dass diese in der Menge nicht mehr auffallen und vom Nutzer deshalb nicht mehr gefunden werden.

Im Spam-Ordner enthaltene Werbe-Mails sollten daher umgehend endgültig gelöscht werden, um den Spam-Ordner stets leer zu halten. So ist gewährleistet, dass fehlerhaft in den Spam-Ordner ablegte Geschäfts-E-Mails sofort vom Account-Nutzer erkannt und in den richtigen Ordner verschoben werden können.