LG Bochum: „Kein Rückgaberecht für Volkswagenfahrer“

Autounfall Verkehrsunfall
17.03.2016284 Mal gelesen
Das Landgericht Bochum hat gestern die Klage eines Geschädigten auf Rückgabe eines abgasmanipulierten VW Tiguan abgewiesen. Der Kläger hat Berufung zum Oberlandesgericht Hamm angekündigt.

Der Mangel sei laut dem LG Bochum (Urt. v. 16.03.2016; AZ: 2 O 425/15) nur gering und vergleichsweise günstig zu beheben und läge unterhalb der Bagatellgrenze von 1% des Kaufpreises. Das Gericht sah auch keine erhebliche Pflichtverletzung. Dabei ging das Gericht ersichtlich von falschen Voraussetzungen aus.

Wie sich der Rückruf weiterer VW-Modelle gestalten soll, kann nur als Absichtsbekundung gewertet werden. Wie z.B. "Spiegel-Online" am Mittwoch meldete, könnte sich bereits der Rückruf des VW Passat verzögern. Grund seien mögliche höhere Verbrauchswerte nach der Umrüstung. Das Bundesverkehrsministerium habe mitgeteilt, nach dem bereits begonnenen Rückruf für den Pick-up Amarok seien die Freigaben für weitere betroffene Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in der Prüfung. Die Freigaben erfolgten dann, wenn nachgewiesen würde, daß die Fahrzeuge hinsichtlich aller Belange dem genehmigten Typ entsprechen. Selbst ein minimal höherer Verbrauchswert wäre nicht zulässig, da bei den Nachrüstungen eine "Null-Toleranz-Linie" gelte. Sollte der Passat nach der Umrüstung einen höheren Verbrauch haben, müsste VW die bisher geplante Nachrüstungsaktion bei dem Modell noch einmal überarbeiten. Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, die Umrüstung der Passat-Modelle verzögere sich. Der KBA-Sprecher sowie VW hatten aber die Darstellung zurückgewiesen, es sei nicht sicher, ob der Motor nach der Umrüstung die Schadstoffnorm Euro 5 erfülle.

Das Urteil des Landgerichts Bochum widerspricht ohnehin der Rechtsprechung des zuständigen Berufungsgerichtes OLG Hamm und des Bundesgerichtshofs. Das OLG Hamm (z. B. Urt. v. 09.06.2015, AZ: 28 U 60/14) hat bestätigt, daß bei einem Autokauf ein Rücktritt möglich sei. Vorliegend fehlten bei einem Fahrzeug mit Rückfahrkamera zugesicherte Markierungslinien im Display. Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Mangel erheblich ist. Der BGH stuft nach ständiger Rechtsprechung einen Mangel stets dann als erheblich ein, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Manipulationssoftware, die das Abgas-, Leistungs- und Verbrauchsverhalten eines Kfz verändert und die sogar die Typgenehmigung/Zulassung des Fahrzeugs tangiert, kann nur als ganz erheblicher Mangel gewertet werden. Jede andere Sichtweise ist abwegig.

Grundsätzlich gilt: Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag setzt voraus, daß das erworbene Fahrzeug einen Mangel hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Dies ist bei der verbauten Betrugssoftware (Defeat Device) gegeben. Wenn der Wagen auf Abgasemissionen getestet wird, schaltet die Software die Abgasreinigung ein. Stellt die Software fest, daß der Wagen gerade auf der Straße fährt, schaltet die Software die Abgasreinigung aus. Die Software prüft dabei verschiedene Daten, z. B. wie das Fahrzeug gesteuert wird, wie lange der Motor läuft, die Drehzahl der Räder und wie hoch der atmosphärische Druck ist. Der Gesetzgeber unterscheidet in § 434 BGB verschiedene Arten von Sachmängeln. Die Rechtsfolgen bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht sind in § 437 BGB genannt: Nachbessserung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Anwaltliche Beratung und Vertretung ist bei der gegebenen Sach- und Rechtslage angezeigt. Sie sollten sich insbesondere nicht durch landläufige Presseverlautbarungen beeinflussen lassen, die suggerieren, Sie hätten keine Gewährleistungsrechte und sich dabei nur auf die erstinstanzliche Entscheidung eines einzigen Gerichtes berufen. Das Verfahren vor dem Landgericht Bochum war nämlich das bislang erste bundesweit.

 

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.

Mail:kanzlei@anwalthesterberg.de