LG Berlin verurteilt Rapper zu 8.000 Euro Entschädigung wegen Beleidigungen auf Facebook

Internet, IT und Telekommunikation
24.08.2012364 Mal gelesen
Beleidigungen auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken im Internet können schnell teuer werden. Das musste jetzt ein Rapper vor dem Landgericht Berlin erfahren, der über die Teilnehmerin an einem TV-Container mit sehr herabsetzenden Äußerungen bei Facebook, Twitter und MySpace etc. hergezogen hatte.

Der Rapper soll sie auf seinen Seiten bei sozialen Netzwerken wie Facebook in Postings unter anderem als "Nutte", "Kacke" und "ekliger Zellulitiskörper pfui Teufel" bezeichnet haben. Als die Betroffene nach Verlassen des Containers davon erfuhr, mahnte sie den Rapper ab und verlangte von ihm die Abgabe einer strafbewahrten Unterlassungserklärung. Daraüber hinaus verlangte sie die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von wenigstens 100.000 Euro. Schließlich verklagte sie den Rapper.

Das Landgericht Berlin sprach der Frau in seinem Urteil vom 13.08.2012 (Az. 33 O 434/11) eine Geldentschädigung in Höhe von 8.000 Euro wegen einer schweren Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes zu.Nach den Feststellungen des Gerichtes handelt es sich bei den Äußerungen um massive Beleidigungen in Form der Schmähkritik. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Folgen für die Psyche des Opfers. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine Entschädigung in dieser Höhe vor allem deshalb hoch genug, weil sie sich durch ihren Aufenthalt in dem TV-Container teilweise auch selbst der Öffentlichkeit ausgeliefert hat. Zudem würden derartige Rapper nicht von der Öffentlichkeit ernst genommen.

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