LG Berlin verurteilt Rapper auf Zahlung von 8.000 EUR Entschädigung für herabsetzende Äußerung über Teilnehmerin eines TV-Container-Programms

Internet, IT und Telekommunikation
23.08.2012416 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin hat einen bekannten Rapper dazu verurteilt, 8.000 Euro Entschädigung für herabsetzende Internet-Äußerungen über die Teilnehmerin eines TV-Container-Programms zu zahlen. Die Äußerungen hatten sich auf Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten des Rappers befunden.

Das LG Berlin entschied dazu mit Urteil vom 13. August 2012, 33 O 434/11.

Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hänge insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab. Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar sei, könne nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Nach diesen Grundsätzen habe die Klägerin dem Grunde nach Anspruch auf Geldentschädigung.

Es handelte sich bei den vier streitgegenständlichen Äußerungen auf den Internetseiten der Auffassung des Gerichts nach um Schmähkritik: Es hätte nicht die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund gestanden, sondern die Herabsetzung der Klägerin durch Beleidigungen und bewusst bösartig überspitzte Kritik.

Die Höhe der Geldentschädigung sei mit 8.000 Euro zu bemessen - ein höherer Betrag schien dem Gericht unangebracht.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien und Wirtschaft
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