LG Berlin: Keine nur unerhebliche Rechtsverletzung bei Upload eines Filmes vor DVD-Verkaufsstart

Internet, IT und Telekommunikation
06.04.2011625 Mal gelesen
LG Berlin stellt fest, dass die relevante Verwertungsphase bei Filmen mit dem DVD-Verkaufsstart beginnt. In dieser Phase stellt der Upload keine nur unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG dar.

Das LG Berlin hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Beschlusses (Az. 16 O 433/10) entschieden, dass die 100€-Deckelung des § 97a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar sei, wenn ein Film vor der relevanten Verwertungsphase zum Upload angeboten wird. Insoweit fehle es an der nur unerheblichen Rechtsverletzung. Die relevante Verwertungsphase beginne bei Filmen mit dem DVD-Verkauf, da dieser gegenüber dem Verleih an Kinos eine eigenständige Nutzungsart darstelle. Das Gericht sah einen Streitwert in Höhe von 10.000,00 € für den Upload eines Filmes als  angemessen an.

Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Beklagte im maßgeblichen Zeitraum einen WLAN-Anschluss betrieb, dessen ausreichende Sicherung gegen unbefugte Zugriffe Dritter sie nicht ausreichend dargelegt habe. Unter Berufung auf höchstrichterliche Rechtsprechung stellte das Gericht die Störereigenschaft der Beklagten fest, da weder ihre Abwesenheit von Zuhause noch Störungen im Telefonnetz einer Störerhaftung entgegenstünden.