Lebensversicherungsvertrag noch heute widersprechen und finanziellen Vorteil nutzen!

Lebensversicherungsvertrag noch heute widersprechen und finanziellen Vorteil nutzen!
25.09.2016138 Mal gelesen
Eine Vielzahl der Versicherungsverträge, die von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen.

Widerspruch bei Lebensversicherungen mit Policenmodell möglich und äußerst lukrativ

Versicherungsnehmer, die im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, können dieser auch heute noch widersprechen. Denn genau wie Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehensvertrages, sind auch Versicherungsgeber dazu verpflichtet über ein bestehendes Widerspruchsrecht zu belehren. Fehlt es an einer solchen Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann ein Widerspruch heute noch erklärt werden.

Vielzahl von verwendeten Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft

Über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen der Renten- und Lebensversicherungsverträge nach dem Policenmodell sind fehlerhaft. Es wurde sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen. So wurde beispielsweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist oder die Widerspruchsfrist wurde nicht angegeben. Auch die höchste Rechtsprechung hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht.

Finanzieller Vorteil durch Widerspruch für Versicherungsnehmer

Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich immer weniger für den Versicherungsnehmer lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen. Sinkende Renditen, die persönliche Situation des Versicherungsnehmers oder eine falsche Beratung sind nur einige Gründe hierfür. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nicht rentabel. Wurden erst wenige Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Bei einem Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer sämtlich eingezahlte Raten plus Zinsen zurück. Der Widerspruch bietet daher unschlagbare wirtschaftliche Vorteile.

Widerspruch erfolgreich mit Werdermann I von Rüden durchsetzen

Unzählige Versicherungsnehmer sind durch dieses Vorgehen der Versicherungen betroffen und können sich ihr Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Quote der Versicherungsverträge mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auf rund 60 %. Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten.

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an. Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,


  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,

  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,

  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!


Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!