Lebensversicherungsverträge weiter in den Schlagzeilen!

Lebensversicherungsverträge weiter in den Schlagzeilen!
18.10.2016523 Mal gelesen
Einer der größten Bestandsfonds bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird geschlossen – Widerspruchsmöglichkeit nutzen!

"Nachdem Versicherungsnehmer aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus bereits erhebliche Werteinbußen in ihren Lebensversicherungsverträgen hinzunehmen hatten, folgt nun eine weitere Umstrukturierung, die unter Umständen Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Versicherungsverträge haben kann. Betroffen von dieser weiteren Entwicklung sind insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungsverträge der Aachen Münchner Lebensversicherung AG, einem Unternehmer der Generali Versicherungsgruppe", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Was ist passiert?

"Der größte Bestandsfonds bei fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen, die DWS Flex Pension Serie wird zum 18.11.2016 insgesamt 17 Fonds liquidieren, d.h. diese Fonds werden aus der Anlage der Lebensversicherung herausgenommen und durch einen anderen Fonds ersetzt. Das Missliche an dieser Entwicklung für den Versicherungsnehmer ist, dass ein starker Garantiefonds durch einen anderen Fonds ersetzt werden soll, dessen Entwicklung zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzusehen ist. Diese Entscheidung wird durch die Entscheidungsträger der Deutschen Asset Management damit gerechtfertigt, dass keine realistische Chance auf eine positive Wertentwicklung mehr bestehen soll", so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern in vergleichbaren Fällen und rät Betroffenen, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht  spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. "In vielen Fällen ist die erteilte Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, womit Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet wird, über diesen Weg die bereits eingezahlten Beiträge und zusätzliche einen nicht unerheblichen Nutzungsersatz in Höhe von bis zu 5% zu erhalten. Der Mehrerlös für betroffene Versicherungsnehmer ist deutlich spürbar", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.