Lease Trend AG fordert Anleger zu Zahlungen auf - „Wer nicht hören will, muss zahlen“

Lease Trend AG fordert Anleger zu Zahlungen auf - „Wer nicht hören will, muss zahlen“
25.01.2015511 Mal gelesen
Die Lease Trend AG verschickte an ihre Anleger Post mit kurzer Frist zur Zahlung und falls nicht besteht die Androhung die Anleger zu verklagen. Was tun?

"Als erstes Ruhe bewahren und einen Experten für Anlegerschutz um Rat bitten" empfiehlt Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin. Betroffen sind vor allem Lease Trend AG-Anleger, die zum Ende 2013 die Beteiligung gekündigt hatten.

Die Lease Trend AG ist ei­ne Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft, die im Jahr 1998 mit dem Unternehmens Gegenstand  "Ab­schluss so­wie Durch­füh­rung von Leasing Geschäften" ge­grün­det wur­de. Die Anleger konnten sich in Form einer Einmaleinlage Classic/Plus und einer Rateneinlage Sprint beteiligen.

Erst traf es Ende 2014 (wir berichteten) die Anleger mit positiven Kapitalkonto - diese betroffenen Anleger bekamen mitgeteilt wie hoch ihr angebliches Abfindungsguthaben sei, das man dieses aber nicht in einer Summe auszahlen könne, sondern nur in 4 Raten.

Nun trifft es auch die Anleger mit angeblich negativem Kapitalkonto. Das lapidare Anschreiben der Lease Trend vom 14. Januar 2015 AG lautet wörtlich:

".Diese Beteiligung wurde zum 31.12.2013 fristgerecht gekündigt. Nach Feststellung Ihres Auseinandersetzungswertes auf Basis des Jahresabschluss 2013 ergibt sich, dass Ihr steuerliches Kapitalkonto negativ ist und demzufolge ein Rückforderungsanspruch in Höhe des Negativsaldos des steuerlichen Kapitalkontos seitens der Lease Trend AG gegen Sie besteht.

.

Als spätesten Eingangstermin haben wir den 11.02.2015 vermerkt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Lease Trend AG gezwungen, einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen."

Fazit: Geht man so mit ehrlichen und fleißigen Anlegern um? - Schadensersatzansprüche - Weiterzahlungspflicht?

"Trotz aller Berufserfahrung, bin ich immer wieder entsetzt wie mit Anlegern umgegangen wird", teilt Rechtsanwältin Buchmann mit. "Anleger haben ein Recht auf Abrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer!"

Grundsätzlich können hier Schadensersatzansprüche entstanden sein, denn zumeist haben Beratungsgesellschaften bzw. deren Berater nicht ausreichend über die Beteiligung aufgeklärt. "Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Anleger nicht über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt worden sind. Aber auch über die Rückzahlungsgefahr von Ausschüttungen oder Weiterzahlungsverpflichtungen von Raten, bei möglicher Insolvenz der Lease Trend AG, ist so gut wie nie gesprochen worden, die Anleger wurden darauf nicht hingewiesen", erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann. Auch, wenn Ansprüche auf Schadensersatz durch Anleger bereits verjährt sind, sollte man den Gang zum Rechtsexperten nicht scheuen. Es gibt mehrere Möglichkeiten sich gegen ein solches Aufforderungsschreiben zur Wehr zu setzen. "Z.B. besteht grundsätzlich die Möglichkeit Ansprüche gegeneinander aufzurechnen, wenn die Aufrechnungslage schon vor Verjährung bestand", erklärt Rechtsanwältin Buchmann. Gerade Anleger mit Rechtsschutzversicherung sollten sich keinesfalls diesem Umgang gefallen lassen.

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin

Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de