LBS bot „Kopfgeld“ für persönliche Daten

LBS bot „Kopfgeld“ für persönliche Daten
25.02.2015178 Mal gelesen
Die LBS Immobilien GmbH versuchte offenbar, Verbraucher mittels Angebots eines regelrechten Kopfgeldes zu einer Weitergabe persönlicher Daten zu bringen. Hiergegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und bekam vorm Landgericht Mainz Recht (Az.: 10 HK 0 52/14).

Konkret versuchte die LBS Immobilien GmbH mittels Anrufen sowie Anschreiben an Verbraucher, jene zur Weitergabe persönlicher Daten möglicher Interessenten an einem Immobilienkauf- beziehungsweise -verkauf zu bewegen. Eine vorherige Zustimmung zur Benachrichtigung sowie Erhebung jener Informationen ist nicht eingeholt worden.

Konkret warb LBS mit dem Slogan "Kennen Sie jemanden, der ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung verkaufen oder kaufen möchte? Ihr Tipp ist uns 250 € wert!". "Einer solchen Praxis schoben nun Mainzer Richter zu Recht einen Riegel vor.", sagt Cäsar-Preller. Hier liegt laut LG Mainz ein Eingriff ins Recht von Verbrauchern auf informationelle Selbstbestimmung vor, weil auch eine Einwilligung zur Erhebung jeweiliger Informationen nicht vorab eingeholt wurde. Der vzbv führte auch an, dass es wegen einer solchen Weitergabe von personenbezogenen Daten zu Konflikten zwischen Nachbarn kommen könne.

"Erneut wurde ein wichtiger Sieg zum Schutz von Verbrauchern errungen.", freut sich Cäsar-Preller.

Verbraucher sollten sich gegen unzulässige Werbemaßnahmen von Unternehmen also zur Wehr setzen.

Mehr Informationen unter:www.caesar-preller.de oder unter www.anlegerschutz-news.de