Laurèl GmbH: Anlegern drohen im Insolvenzverfahren hohe Verluste

Laurèl GmbH: Anlegern drohen im Insolvenzverfahren hohe Verluste
16.02.2017229 Mal gelesen
Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH am Amtsgericht München am 1. Februar eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet wurde (Az.: 1503 IN 3389/16), können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 14. März beim Sachwalter anmelden.

Die eingeleitete Sanierung und auch die Suche nach Investoren solle im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilt die Laurèl GmbH mit. Außerdem sei ein Insolvenzplan aus Reihen der Gläubiger vorgelegt worden. Eine Entscheidung zwischen Angeboten der Investoren und dem Insolvenzplan soll in Kürze getroffen werden.

"Die Anleger werden aber wohl so oder so die Leidtragenden sein", befürchtet Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss. Denn auf der einen Seite sei nicht mit einer Insolvenzquote zu rechnen, die die Forderungen der Gläubiger vollauf bedienen kann. Zum anderen sind wohl auch bei einem Einstieg von Investoren erhebliche Einschnitte für die Anleger zu erwarten. Erinnert sei in diesem Zusammenhang, dass die Anleger schon einmal auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten sollten, um Investoren den Einstieg in das angeschlagene Unternehmen zu versüßen. Dennoch war ein potenzieller Investor noch kurzfristig abgesprungen, sodass schließlich Insolvenzantrag gestellt wurde.

Statt nur auf eine möglichst hohe Insolvenzquote zu hoffen, können die Anleger auch noch andere Trümpfe ausspielen. "Zu prüfen ist insbesondere, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können", so Rechtsanwalt Jansen. Diese Ansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken der Geldanlage umfassend informiert werden müssen. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben, können sich Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben.

Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Die 2012 begebene Anleihe der Laurèl GmbH hatte ein Volumen von 20 Millionen Euro und wäre im November 2017 zur Rückzahlung fällig gewesen. Rechtsanwalt Jansen: "Für die Anleger geht es nun darum zu retten, was noch zu retten ist."


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht