Lastwagen-Kartell: Wann verjähren Ansprüche?

Kauf und Leasing
25.08.2016736 Mal gelesen
Die fünf LKW-Hersteller MAN, Mercedes, DAF, Iveco und Renault/Volvo begannen im Jahr 1997 die Bruttolistenpreise abzusprechen. Die EU-Kommission stellte im Juli 2016 fest, dass es sich bei den Absprachen um ein illegales Kartell gehandelt hat. Vielen Unternehmen können jetzt Schadensersatz fordern.

Da allerdings viele alte Kauf- und Leasingverträge betroffen sind, fragen sich Geschädigte, ob ihre Recht vielleicht schon verjährt sind.  Im Fall des LKW-Kartells sind jedoch viele Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt. Die betroffenen Unternehmen haben noch eine Chance.

Zwar gibt es seit dem 01.01.2002 eine 10-jährige Höchstfrist für viele Ansprüche. Allerdings begann für vorher abgeschlossene Verträge die 10-Jahres Frist an diesem Tag zu laufen. Somit wären viele Ansprüche eigentlich am 31.12.2011 verjährt. Wegen der am 18.01.2011 eingeleiteten EU-Untersuchungen wurde die laufende Verjährung "pausiert". Dies ist gesetzlich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Die Verjährungspause endete erst mit dem offizielle Ende der Untersuchungen im Juli 2016.  Zusätzlich ist gesetzlich geregelt, dass zugunsten der Geschädigten die Verjährung nach dem Ende des Kartellverfahrens zusätzlich weitere 6 Monate "hinausgeschoben" wird.

Aktuell läuft die Verjahrung wieder. Betroffene Unternehmen haben noch Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen. Allerdings sollten sie sich auch nicht allzuviel Zeit lassen, um den ihnen zustehenden Schadensersatz einzufordern.

Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de

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