Landgericht Magdeburg verurteilt Premium Safe Vermittler zum Schadensersatz

Landgericht Magdeburg verurteilt Premium Safe Vermittler zum Schadensersatz
12.01.2017171 Mal gelesen
Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 24.11.2016 einen Vermittler einer Anlage bei der Premium Safe Ldt. zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Rechtsanwälte noch nicht rechtskräftig.

Was war Gegenstand des Rechtsstreits?

Der Vermittler war Finanzberater. Er war mit dem geschädigten Ehepaar schon längere Zeit bekannt und hatte diesem auch geholfen, eine Hausfinanzierung zu erhalten. Anfang des Jahres 2015 meldete sich der Vermittler bei dem geschädigten Ehepaar und erkundigte sich, ob diese Interesse an einer Umschuldung hätten. Als das Ehepaar dies verneinte, berichtete der Vermittler von einer Möglichkeit, wie der Hauskredit getilgt werden kann.

In der Folge gab es mindestens ein Beratungsgespräch, in welchem der Vermittler eine Investition bei der Premium Safe darstellte.

Die Eheleute schlossen die Anlage nicht sofort ab. Vielmehr waren sie skeptisch. Um die Bedenken der Eheleute auszuräumen, zeigte der Vermittler wie sich seine Anlage bei der Premium Safe entwickelte. Dazu legte er Kontoauszüge seiner Anlage vor. Dennoch fragten die Eheleute immer wieder nach, ob es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Auch diese Bedenken zerstreute der Vermittler unter anderem mit der Argumentation, dass die Anlage sicher sei, sonst hätte er selbst dort nicht investiert.

Von der Argumentation überzeugt, lösten die Eheleute ihre bestehenden Sparpläne auf und investierten den Erlös in Höhe von 21.000,00 Euro in die Premium Safe.

Entwicklung Premium Safe Ltd

Kurze Zeit später - im August 2015 - stellte die Premium Safe Ltd. ihren Betrieb ein und ließ keinen Zugriff mehr auf das Onlinekonto zu oder nahm Kapitalauszahlungen vor.

Die Eheleute versuchten zunächst, den eingetretenen Schaden außergerichtlich vom Vermittler ersetzt zu verlangen. Dieser wies die geltend gemachten Ansprüche mit der Begründung zurück, dass es der eigene Wunsch der Eheleute war, die Anlage bei der Premium Safe abzuschließen. Um den eingetretenen Schaden ersetzt zu erhalten, blieb den Eheleuten keine andere Möglichkeit, als gerichtlich gegen den Vermittler vorzugehen. Aus diesem Grund wurde bei dem Landgericht Magdeburg Klage erhoben.

Nunmehr hat das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 24.11.2016 den Vermittler gegenüber den geschädigten Eheleuten zum Schadensersatz verurteilt.

Worauf stützte das Landgericht seine Entscheidung?

Zunächst stellte das Gericht darauf ab, dass es sich um eine Anlageberatung und nicht nur eine Anlagevermittlung gehandelt hat. Dies ist für die Haftung eines Vermittlers von entscheidender Bedeutung. Im Gegensatz zu einer Anlagevermittlung sind die Pflichten eines Vermittlers im Rahmen einer Anlageberatung deutlich größer.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vermittler seine Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag gegenüber dem geschädigten Ehepaar verletzt hat. So vertritt das Gericht in seinem Urteil die Auffassung, dass der Vermittler gerade nicht über das der empfohlenen Anlage immanentes Totalverlustrisiko aufgeklärt hat; sondern vielmehr durch seine Darstellung bei den geschädigten Eheleuten der Eindruck erweckt wurde, dass das investierte Kapital sicher sei.

Rechte und Pflichten bei Anlageberatungen

Im Rahmen einer Anlageberatung bestand für den Vermittler aber die Pflicht, die Anlage bei der Premium Safe Ldt. aufgrund der Prüfung der persönlichen Anlagewünsche der Eheleute nicht zu empfehlen. Hierbei war entscheidend, dass die Eheleute eine sichere Geldanlage tätigen wollten und dies auch immer wieder betont hatten.

Eine Geldanlage, die das Risiko eines Totalverlustes in sich trägt, ist keine sichere Geldanlage, sondern als spekulative Geldanlage zu bewerten.

Der Vermittler kannte die persönlichen Umstände der geschädigten Eheleute, da er für diese schon vor der Vermittlung der Geldanlage bei der Premium Safe Ldt. vermittelnd tätig war und wusste, dass diese Geld sparten, um zum Laufzeitende den eigene Hauskredit tilgen zu können.

Darüber hinaus vertrat das Gericht die Auffassung, dass dieser Beratungsfehler auch nicht dadurch geheilt wurde, dass dem geschädigten Ehepaar ein Verkaufsprospektprospekt zur Verfügung gestellt wurde, da dieser erst übersandt wurde, als die Anlage bei der Premium Safe bereits gezeichnet war, so dass der Prospekt gerade nicht vor Zeichnung übergeben wurde.

Die Rechtsanwälte konnten dem geschädigten Ehepaar helfen, dessen Ansprüche erfolgreich gerichtlich durchzusetzen. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Vermittler noch das Rechtsmittelt der Berufung einlegen.

Fazit: Prüfung zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Anlageberatungen

Auch wenn bei dem Unternehmen Premium Safe nichts mehr zu holen ist, sollten geschädigte Anleger nicht die Hoffnung verlieren. Oftmals besteht die Möglichkeit, den Vermittler gerichtlich in Anspruch zu nehmen und dadurch den eingetretenen Schaden zu begrenzen.

Gerne stehen die Experten und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB für ein Erstgespräch unter 030-921 000 40 und info@advoadvice.de zur Verfügung.