LAG Hamm: Arbeitgeber darf missionierenden CALL-Center-Agenten fristlos kündigen

Arbeit Betrieb
21.04.2011541 Mal gelesen
Darf sich der Mitarbeiter eines Callcenters mit den folgenden Worten von seinen Kunden am Telefon verabschieden: „Jesus hat Sie lieb…“? Nach Ansicht des LAG Hamm darf ein Arbeitnehmer dies normalerweise nicht, nachdem der Arbeitgeber es ihm ausdrücklich untersagt hat.

Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein tief gläubiger Arbeitnehmer in einem Call-Center beschäftigt war. Er beendete seine Telefonate stets mit den folgenden Worten: "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag".

 

Obwohl sich keine Kunden drüber beschwerten, untersagte ihm der Arbeitgeber die Verwendung der Worte "Jesus hat Sie lieb" am Ende eines Kundentelefonates auszusprechen. Als der Arbeitnehmer sich nicht dran hielt, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass ihm das Unternehmen diese Formulierung aufgrund der Religionsfreiheit nicht habe verbieten dürfen.

 

Das Arbeitsgericht Bochum gab der Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 08.07.2010 statt (Az. 4 Ca 734/10). Die Bochumer Richter argumentierten damit, dass die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des christlich eingestellten Arbeitnehmers hier nach Art. 4 GG gegenüber den Interessen des Arbeitgebers Vorrang hätten, zumal sich kein Kunde darüber beschwert habe. Hiergegen legte der Arbeitgeber Berufung ein.

 

Das Landesarbeitsgericht Hamm hob mit Urteil vom 20.04.2011 die Entscheidung der Vorinstanz auf (Az. 4 Sa 2230/10). Es entschied, dass der Arbeitgeber seinen Call-Center-Agenten fristlos kündigten durfte. Entscheidend war dabei für die Richter, dass der Arbeitgeber eine dienstliche Anweisung erteilt hatte. Diese muss normalerweise auch vom Arbeitnehmer befolgt werden. Anders ist das unter Umständen, wenn er dadurch in eine tiefere innere Not gerät. Diese muss der Mitarbeiter dann aber auch ausführlich darlegen. Und das ist hier nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichtes Hamm nicht geschehen. Infolgedessen kann sich der Call-Center-Agent hier nicht auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit berufen.

 

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