Kurzüberblick zum Sexualstrafrecht

Kurzüberblick zum Sexualstrafrecht
25.11.2014586 Mal gelesen
Der Artikel gibt einen ersten groben Überblick zu Gefahren, Maßnahmen und Ablauf des Sexualstrafverfahrens.

Was tun im Falle des Vorwurfs einer Sexualstraftat?

Strafverfahren und vor allem Sexualstraftaten sind für Beschuldigte aber auch für Opfer eine große Belastung und mit schwerwiegenden rechtlichen aber auch persönlich-familiären Konsequenzen verbunden.

Gleichzeitig gestalten sich solche Verfahren aufgrund der rechtlichen Unkenntnis, nicht nur bei den Betroffenen sondern vor allem auch bei Polizei und Justiz als äußerst kritisch, zumal stets eine hohe Emotionalisierungeinhergeht, die die Objektivität und Neutralität stark einschränkt.

Deshalb ist es gerade bei Sexualstrafverfahren äußerst wichtig, gleich zu Beginn einen spezialisierten Anwalt zur Seite zu haben, der Sie nicht nur von den einschneidenden Maßnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht abschirmt, sondern gleichzeitig suffiziente Lösungsansätze bietet, um das bestmögliche Ergebnis für sie zu erreichen.

Dazu empfiehlt es sich unbedingt vor einer polizeilichen Aussage den Anwalt zu konsultieren und vorerst keinerlei Aussagen zu machen (auch nicht gegenüber Dritten wie z.B. Freunden und Bekannten, da diese sonst als sog. Zeugen vom Hörensagen in Betracht kommen).

Denn Sexualstrafverfahren werden im Regelfall allein anhand der bloßen Aussage des Beschuldigten und des Opfers entschieden! Der weitverbreitete Irrglaube, dies schaffe eine "Patt-Situation" die zwangsläufig zu einer Entscheidung zu Gunsten des Beschuldigten führe ist leider weit gefehlt! Vielmehr spielen Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit, Widerspruchsfreiheit und Aussagekonstanz, sowie interdisziplinäre Forensik eine entscheidende Rolle für den Ausgang des Verfahrens.

Deshalb ist es auch immanent wichtig - egal ob Beschuldigter oder Opfer einer Sexualstraftat - einen spezialisierten Anwalt an seiner Seite zu haben, der nicht nur in den komplexen Rechtsfragen des Sexualstrafrechts, sondern vor allem auch in Belangen der Aussagepsychologie und Rechtsmedizin umfassend geschult ist.

Unsere Kanzlei setzt sich vom ersten Tag der polizeilichen Ermittlungen für seine Mandanten ein und erzielt dadurch regelmäßig außergewöhnlich gute Ergebnisse.



Ablauf und Rechte als Beschuldigter:

Oftmals erfährt der Beschuldigte einer Straftat von dem Strafverfahren erst dadurch, dass man von der Polizei aufgesucht, die Wohnung durchsucht oder man gar festgenommen wird.

Dieses Überraschungsmoment nutzt die Polizei oft, um vom Beschuldigten an unüberlegte, vorschnelle Aussagen zu gelangen und das Verfahren (angesichts der sonst sehr komplizierten Ausgangslage bei reinen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen) im Sinne einer schnellen "Aufklärung" für sich zu entscheiden.

Sollte also eine Durchsuchung, Verhaftung, oder eine bloße Vorladung im Raum stehen, ist es immanent wichtig keine Aussage zu machen und sich sofort bei einem spezialisierten Anwalt zu melden. (Selbst wenn man bereits einen Anwalt vorschnell empfohlen bekommen oder ausgesucht hat, ist ein Anwaltswechsel zum Spezialisten jederzeit möglich!)

- Verhaftung
Nicht selten wird angesichts der hohen Straferwartung bei Sexualdelikten oft ein Haftbefehl erlassen. Solche Haftbefehle sind regelmäßig rechtswidrigund müssen durch den Anwalt angefochten werden. Oftmals gelingt es daher den Haftbefehl aufheben oder zumindest außer Vollzug setzen zu lassen.

- Durchsuchung
Im Falle einer Durchsuchung (regelmäßig beim Vorwurf von Kinderpornographie) wird es dem Beschuldigten wichtig sein, möglichst schnell an sichergestellte Computer und andere Datenträger zu kommen. Auch hier besteht die Möglichkeit mit anwaltlicher Unterstützung unbelastetes Material herauszubekommen. Wichtig ist, dass auch während der Durchsuchungsmaßnahme kein Wort mit den Polizisten gesprochen wird, da auch diese als Zeugen vor Gericht in Betracht kommen!

- Polizeiliche Vorladung
Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Vorladung bei der Polizei ist es immanent wichtig sofort einen Anwalt zu konsultieren und der Vorladung keine Folge zu leisten. Der Anwalt wird den Beschuldigten dann entschuldigen und zunächst Akteneinsicht nehmen, bevor man etwaige Einlassungen zur Sache macht. Wichtig ist aber, dass man über einen Anwalt reagiert, damit die Polizei keinen Haftbefehl wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr anregt!




Kontaktieren Sie mich daher jederzeit unverbindlich:

Rechtsanwalt Alexander Stevens, Telefon: 089 / 41 61 77 37 0

Weitere Informationen, insbesondere zum Ablauf des Strafverfahrens und Sofortmaßnhamen bei Sexualdelikten, den anwaltlichen Möglichkeiten sowie der Wichtigkeit der Beauftragung eines Spezialisten erfahren sie unter www.sexualrecht.de oder in den weiterführenden Artikeln bei anwalt24.de