KTG Energie: Nach Insolvenz drohen den Anlegern Verluste

KTG Energie: Nach Insolvenz drohen den Anlegern Verluste
28.09.2016304 Mal gelesen
KTG Energie AG insolvent. Anlegern drohen finanzielle Verluste.

In Folge der Insolvenz der KTG Agrar SE geriet auch die Tochter KTG Energie AG ins Taumeln. Tatsächlich sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten wohl größer als zunächst angenommen. Wie das Unternehmen mitgeteilt hat, hat es am 27. September Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Das Unternehmen soll nun in Eigenverwaltung saniert werden, das operative Geschäft vorerst wie geplant weiterlaufen.

Nachdem bekannt geworden war, dass die insolvente KTG Agrar ihre Anteile von etwas mehr als 50 Prozent an der KTG Energie an die Gustav-Zech-Stiftung verkauft hat, löste das zunächst ein positives Echo aus. Doch die Hoffnung der Anleger auf bessere Zeiten zerschlug sich ebenso schnell wieder. "Nach dem Insolvenzantrag sind nun auch die Gelder der Anleger der KTG Energie gefährdet", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Dass die Zeichen nicht gut für die Anleger stehen, deutete sich bereits einige Tage zuvor an. Denn in den Vorstand der KTG Energie wurden zwei Rechtsanwälte berufen, die sich auf Insolvenzrecht und Restrukturierung spezialisiert haben. Zu ihren vordringlichsten Aufgaben zählte auch festzustellen, ob Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen. "Offenbar ist die wirtschaftliche Situation der KTG Energie so bedenklich, dass die Entscheidung einen Insolvenzantrag zu stellen, schnell gefallen ist. Das ist auch für die Anleger bedenklich", so Rechtsanwalt Jansen.

Denn: Wenn die angestrebte nachhaltige Sanierung gelingen soll, werden wohl alle Beteiligten ihren Teil dazu beitragen müssen. "Dann werden sich auch die Anleger auf Einschnitte einstellen müssen. In vergleichbaren Fällen bedeutet das oft, Stundung der Zinsen, Absenkung des Zinskupons und längere Laufzeit der Anleihe", erklärt Rechtanwalt Jansen. Die KTG Energie hatte 2012 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und einem jährlichen Zinssatz von 7,25 p.a. begeben. Die Zinsen sind jeweils am 28. September fällig, die Rückzahlung der Anleihe steht im September 2018 an.

Ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt, ist noch keineswegs gesagt. Ebenso kann am Ende das reguläre Insolvenzverfahren stehen. Dann droht den Anlegern sogar der Totalverlust. "Um sich vor Verlusten zu schützen, sollten die Anleger jetzt ihre rechtlichen Möglichleiten prüfen lassen", so Rechtsanwalt Jansen.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

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