KTG Energie AG - Insolvenz in Eigenverwaltung

KTG Energie AG - Insolvenz in Eigenverwaltung
11.11.2016439 Mal gelesen
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der KTG Agrar SE, hat die Tochtergesellschaft KTG Energie AG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Neuruppin gestellt, welchem am 27.09.2016 stattgegeben wurde. Die KTG Agrar SE hatte jedoch am 28.09.2016 bereits beantragt, die Eigenverwaltung wieder aufzuheben und damit das Regelinsolvenzverfahren zu betreiben.

Das Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht- hat die vorläufige Eigenverwaltung der KTG Energie AG angeordnet und Herrn Prof. Dr. Torsten Martini, einen Rechtsanwalt der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE aus Berlin, als vorläufigen Sachwalter bestellt.

KTG Energie: Biogasanlagen - Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit

Die KTG Energie AG mit Hauptsitz in Hamburg und einer Niederlassung im brandenburgischen Oranienburg betreibt an 21 Standorten in Deutschland Biogasanlagen, welche nach eigenen Angaben umweltfreundliche Energie mit einer Gesamtleistung von mehr als 60 Megawatt (MW) erzeugen.

Die für die Produktion der Energie benötigte Biomasse wird laut der KTG Energie AG von Feldern bezogen, welche von der KTG Gruppe, namentlich der KTG Agrar SE, selbst bewirtschaftet werden. Dadurch versprach sich die KTG Energie AG langfristige Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von externen Lieferanten.
Das Energiegewinnungskonzept beschreibt das Unternehmen als umweltschonend und klimaneutral und wirbt zudem damit, für den Transport von Strom und Gas auf schon vorhandene Infrastruktur zurückgreifen zu können. Außerdem werde zur Wärmespeicherung ein Verfahren angewendet, dass mit Hilfe des Bundesumweltministeriums entwickelt wurde und eines der umweltfreundlichsten Verfahren der Wärmeversorgung sei.

Dies alles waren sicherlich gute Gründe für Anleger in die Anleihe der KTG Energie AG (WKN: A1ML25 / ISIN: DE000A1ML257) zu investieren.

Das Emissionsvolumen betrug 50.000.000 € und beinhaltete einen Kupon von 7,25% mit Fälligkeit am 27.09.2018 nach sechs Jahren Laufzeit.

Durch die Stückelung auf 1.000 € war diese Anleihe auch für Privatanleger attraktiv.

Auswirkungen: Insolvenz der KTG Agrar SE - Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie AG

Aktuell ist allerdings für die Anleger zu befürchten, dass sie im schlimmsten Fall einen Totalverlust erleiden könnten.

Zwar hatte die KTG Energie AG am 05.07.2016 noch verlauten lassen, dass sie von der Insolvenz der KTG Agrar SE nicht unmittelbar betroffen sei, der Vorstand musste am 27.09.2016 aber gemäß Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) die Insiderinformation der Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie AG per ad-hoc-Mitteilung kommunizieren.

Ein wenig Hoffnung für die KTG-Energie AG Anleger?

Die Bremer Gustav Zech Stiftung hat die meisten Teile der KTG Agrar SE übernommen und hält in diesem Zuge nun auch 50,06% der KTG Energie AG. Zudem wurde der KTG Energie AG, nach eigenen Angaben, ein Massedarlehen über 20 Millionen Euro von der Agrar ZG Projektbeteiligungs GmbH gewährt, welche ein Unternehmen der Zech Gruppe ist. Dieses Darlehen soll den operativen Betrieb während der insolvenzverfahrensgestützten Sanierung sicherstellen.

Erfahrene Rechtsanwälte warnen, dass die betroffenen Anleger sich aber nicht darauf verlassen sollten, dass allein aufgrund der genannten Maßnahmen eine erfolgreiche Sanierung der KTG Energie AG gewährleistet ist. Es ist sinnvoll, die Gläubigerinteressen gebündelt in der Gläubigerversammlung zu vertreten.

Die Experten der Berliner Anwaltskanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB bieten die Prüfung möglicher Ansprüche gegen die Verantwortlichen der KTG Energie AG an. Dazu können nicht nur der Vorstand, sondern auch beteiligte Wirtschaftsprüfer, Banken und Prospektersteller gehören. Ein Schadensersatzanspruch gegen einen persönlichen Anlagenberater ist ebenfalls denkbar, falls die Investition auf Anraten eines solchen erfolgt sein sollte.

Für eine telefonische Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030-921 000 40 gerne zur Verfügung. Formulare für geschädigte Kapitalanleger und weitere Informationen können unter info@advoadvice.de angefordert werden.