KTG Energie AG

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.12.2016380 Mal gelesen
Über das Vermögen der KTG Energie AG, einer Tochter der KTG Agrar SE, wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und eine Eigenverwaltung angeordnet. Anleger sind zur Forderungsanmeldung bis 24.01.2017 aufgefordert.

Es ist nun auch ein endgültiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Betroffen von dem Insolvenzvefahren der KTG Energie AG sind insbesondere auch Gläubiger der Anleihe 2012/2018 (ISIN: DE000A1ML257; WKN: A1ML25). Die Anleihe sollte eine Laufzeit vom 28.09.2012 bis 27.09.2018 haben und die Zahlung von Zinsen in Höhe von 7,25% p. a. wurde versprochen.

Welche Schritte im Rahmen der Eigenverwaltung nach Durchführung einer eventuellen Sanierung anstehen, ist noch nicht bekannt.

Bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erforderlich, dass die Forderungen ausreichend konkretisiert werden und entsprechende Unterlagen eingereicht werden müssen, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter gewährleistet ist.

Sofern dies nicht der Fall ist, besteht das Risiko, dass eine Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

 

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

 

Wie bereits dargestellt, führt die Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der KTG-Gruppe strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts, dass die wirtschaftliche Lage des Konzerns falsch dargestellt worden ist. Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, kann für Anleger auch außerhalb des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Geschädigte hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 07.12.2016