KTG Agrar SE

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29.07.2016711 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche für Anleihegläubiger möglich!

Nachdem der Vorstand der KTG Agrar SE in der vergangenen Woche Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt hat, stellt sich für viele Anleiheinhaber (WKN A1H3VN und WKN A11QGQ) derzeit die Frage nach ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und dem Ablauf des Insolvenzverfahrens.

Vertretung im Insolvenzverfahren

Wie unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit Insolvenzen anderer mittelständischer Anleiheemittenten zeigen, steht zu befürchten, dass sich auch die Anleihegläubiger der KTG Agrar SE wohl auf empfindliche Verluste des investierten Kapitals bis hin zum Totalverlust einstellen müssen. Genaueren Aufschluss über die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft wird erst der Insolvenzprüfungsbericht des vorläufigen Insolvenzverwalters bringen, mit dem allerdings erst in den kommenden Monaten zu rechnen ist.

Im Insolvenzverfahren finden Anleihegläubigerversammlungen statt, in denen die Anleiheinhaber u.a. über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters abstimmen können. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt ihre Mandanten während des laufenden Insolvenzverfahrens und nimmt hierbei zur bestmöglichen Interessenvertretung der Anleihegläubiger persönlich an den Anleihegläubigerversammlungen teil. Da die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits durch zahlreiche Anleihegläubiger mit der Vertretung beauftragt wurde, können die Interessen der Anleihegläubiger optimal gebündelt werden.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Daneben lohnt es sich für die Anleiheinhaber ihre individuellen Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Nach aktuellen Erkenntnissen kommen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen beratende Geld- oder sonstige Beratungsinstitute in Betracht. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen hätte in den Beratungsgesprächen ungefragt darauf hingewiesen werden müssen, dass der Vorstand der KTG Agrar SE, Siegfried Hofreiter, im September 2002 vom Amtsgericht Dachau in jeweils zwei Fällen wegen Konkursverschleppung und Bankrotts verurteilt wurde. Darüber hinaus gingen zwei weitere Unternehmen, in denen er als Geschäftsführer fungierte, in die Insolvenz. Bei allen vier Unternehmen wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger, wertet dies als einen aufklärungspflichtigen Umstand, der den Anleihegläubigern Schadensersatzmöglichkeiten eröffnet.

Diese Ansicht wird unterstützt durch die Rechtsprechung des BGH. Dieser hat mit Urteil vom 09.07.2013, Az. II ZR 193/11 im Rahmen eines Prospekthaftungsfalles entschieden, dass eine Offenbarungspflicht besteht, "wenn die abgeurteilten Straftaten nach Art und Schwere geeignet sind, ein Vertrauen der Anleger in die Zuverlässigkeit der betreffenden Person zu erschüttern." Die Wertung dieser Rechtsprechung ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen auf den vorliegenden Fall übertragbar.

Sofern auch Sie bei der Beratung nicht über die Vorstrafen des Siegfried Hofreiter aufgeklärt wurden, stehen Ihnen nach Auffassung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Schadensersatzansprüche in Höhe der vollen Anlagesumme zu.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt den geschädigten Anleihegläubigern aktiv tätig zu werden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um nicht das langwierige Insolvenzverfahren mit ungewissem Ausgang und möglicherweise nur sehr geringer Quote abwarten zu müssen. Anlegern mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung empfehlen wir, diese zu nutzen und zunächst die Eintrittspflicht überprüfen zu lassen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für weitere kostenlose Informationen wenden Sie sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen unter folgendem Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. an die E-Mailadresse:

ktg-anleihe@dr-greger.de