Kreditwiderruf: LG Berlin verurteilt erneut die DKB - Kein Einbehalt von Steuern beim Nutzungsersatz

Kreditwiderruf: LG Berlin verurteilt erneut die DKB - Kein Einbehalt von Steuern beim Nutzungsersatz
28.02.2017233 Mal gelesen
Landgericht Berlin verurteilt die DKB erneut zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages aus dem Jahre 2007 - Bank muss Nutzungsersatz in Höhe von 2,5%-Punkten p.a. über Basiszinssatz zahlen - Kein Rechtsmissbrauch, keine Verwirkung - Bank muss alle Kosten des Rechtsstreits übernehmen

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 08.02.2017, Az. 10 O 114/16 (nicht rechtskräftig) die DKB AG in einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte geführten Verfahren verurteilt, einen im Jahre 2007 geschlossenen Darlehensvertrag rückabzuwickeln.

Der Darlehensvertrag hatte eine Widerrufsbelehrung, die bezüglich des Fristbeginns auf den Lauf der Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwies und nicht dem gesetzlichen Muster entsprach. Das Gericht urteilte, dass die Belehrung fehlerhaft war und der Vertrag durch den wirksamen Widerruf im Jahre 2015 daher rückabzuwickeln ist. Den Einwand der Verwirkung oder des Rechtsmissbrauchs von Seiten der Bank sah das Gericht richtigerweise als nicht einschlägig an.

Zugunsten der Kläger erkannte das Gericht auf Nutzungsersatz in Höhe von 2,5% p.a. über Basiszinssatz auf die geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen der Kläger. Mit diesem Anspruch war die Aufrechnung möglich. Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag aus dem Nutzungsersatz durfte die DKB nach Auffassung des Gerichts nicht einbehalten (hierzu verwies das Gericht auf die Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 21.12.2016, Az: 24 U 39/16). Das Landgericht verurteilte die DKB dazu, die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Was können Darlehensnehmer tun ?

Verbraucher mit Darlehensverträgen, die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind und die den Widerruf bereits erklärt haben oder Darlehensnehmer mit Verträgen ab dem 11.06.2010 sollten sich mit ablehnenden Antworten der Banken auf eigene Widerrufe nicht abfinden, sondern begründete Widerrufe mit fachkundiger anwaltlicher und notfalls gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, die auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, vertritt Darlehensnehmer zur Durchsetzung von Widerrufen gegenüber Kreditinstituten deutschlandweit.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung auch in Ihrem Fall zur Verfügung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.