Kreditinstitute müssen weiterhin mit vielen Widerrufen rechnen!

Kreditinstitute müssen weiterhin mit vielen Widerrufen rechnen!
06.09.2016260 Mal gelesen
Viele Verbraucher können weiterhin den Widerrufsjoker nutzen. Nehmen Sie die kompetente Beratung unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden in Anspruch, um diesen erfolgreich auszuspielen!

"ewiger" Widerruf weiterhin einsetzbar

Viele Verbraucher befinden sich - oftmals ohne es zu wissen - in einer vorteilhaften Position gegenüber ihrem Kreditinstitut. Viele Kreditinstitute haben in den letzten Jahren ihre Kunden bei Abschluss eines Kreditvertrages fehlerhaft über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt. Daraus entsteht für den Verbraucher regelmäßig ein "ewiges" Widerrufsrecht, da die normalerweise geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen in diesem Fall nie zu laufen beginnt. Verbraucher haben demnach noch Jahre nach dem Abschluss ihres Darlehensvertrages die Möglichkeit, das Widerrufsrecht auszuüben. Jedoch können aufgrund einer Gesetzesänderung, die Anfang diesen Jahres verabschiedet wurde, nicht mehr solche Verträge widerrufen werden, die zwischen 2002 und Mitte 2010 zustande gekommen sind. Grund dafür ist das Streben der Banken und Sparkassen nach mehr Rechtssicherheit. Jedoch wurden sämtliche Verbraucherdarlehen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 aufgenommen worden sind, nicht von der Gesetzesneuerung erfasst. Diese bleiben demnach weiterhin "ewig" widerrufbar. Alle später als März 2016 aufgenommen Darlehen unterfallen nunmehr einer absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Die Rechte der normalerweise als besonders schutzwürdig angesehenen Verbraucher wurden demnach durch die Gesetzesänderung drastisch eingeschränkt.

 Widerruf von Altdarlehen ermöglicht Ersparnisse

 Durch den Widerruf von Altdarlehen haben Verbraucher die Möglichkeit, enorm Geld zu sparen. Um von einem neuen, und zu günstigeren Konditionen abgeschlossenen Darlehensvertrag zu profitieren, muss der widerrufende Verbraucher eine Umschuldung vornehmen. Dabei wird die sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die aufgrund ihrer hohen Beträge eine Umschuldung meistens für den Verbraucher sinnlos erscheinen lässt, gerade nicht fällig. Zudem befinden sich die Zinssätze, zu welchem der neue Kreditivertrag abgeschlossen wird, auf einem historischen Tief. Durch diesen Umstand kann der Darlehensnehmer enorm Geld sparen.

 Kreditinstitute nutzen vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

 Damit ein der Verbraucher aber von dem "ewigen" Widerrufsrecht profitieren kann, muss dieser von den Kreditinstituten fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt worden sein. Eine Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich dann fehlerhaft, wenn diese gegen das gesetzlich festgeschriebene Deutlichkeitsgebot verstößt. Danach ist der Verbraucher von den Kreditinstituten grundsätzlich eindeutig, präzise und vollständig über das Widerrufsrecht zu belehren. Viele Banken und Sparkassen haben dieses Gebot in den letzten Jahren jedoch oftmals ignoriert. Unter anderem haben die Kreditinstitute bereits bei dem optischen Anforderungen Fehler begangen. Demnach fehlt oftmals der Rahmen um den Informationstext, sowie die Hervorhebung des Widerruftextes anhand der Schriftzeichen. Zudem werden viele Verbraucher nicht hinreichend über den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist aufgeklärt. Danach müssen sich Verbraucher diesen oftmals anhand von nicht abschliessend aufgeführten Faktoren selbst erschliessen. Des weiteren werden die Kreditnehmer oftmals hinsichtlich der Widerrufsfolgen im Unklaren gelassen. Oftmals werden insbesondere die Pflichten der Banken nach einem Widerruf nicht hinreichend aufgezählt. Gerade die Rückzahlungsfristen der Kreditinstitute sind für den Verbraucher von enorm wichtiger Bedeutung, da die Verbraucher nur so die Möglichkeit haben, die finanziellen Verhältnisse bei Ausübung des Widerrufes hinreichend zu planen.

Mit der Kanzlei Werdermann I von Rüden den Widerruf erfolgreich durchsetzen

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungswerte auf diesem Gebiet wird es dem betroffenen Kreditnehmer empfohlen, eine Einzelfallprüfung der Vertragsunterlagen vornehmen zu lassen, auch wenn manche Fehler offensichtlich zu sein scheinen. Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden betreut bereits seit Jahren bundesweit entsprechende Mandate und steht Ihnen mit ihren erfahrenen Anwälten zur Seite. Zum besonderen Service unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden gehört eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen! Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!