Kredit und Vorfälligkeitsentschädigung – Wie können sich Bankkunden wehren? Was kann ein Widerruf bewirken?

Kredit und Vorfälligkeitsentschädigung – Wie können sich Bankkunden wehren? Was kann ein Widerruf bewirken?
02.10.2014381 Mal gelesen
Wird ein Kredit vorzeitig beendet oder wenn erhebliche Tilgungen vorgenommen werden, dann kann dies für Kreditnehmer eine ärgerliche Folge haben: vertragliche Vorfälligkeitsentschädigungen. Was kann hiergegen unternommen werden? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Wenn ein Bankkunde sich von einem bestimmten Kredit lösen möchte, dann kann bei einer Kündigung eine kostspielige Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Denn für diesen Fall oder bisweilen auch bei der Tilgung von erheblichen Summen ohne entsprechendes Sondertilgungsrecht kann die Bank oder Sparkasse - vereinfacht ausgedrückt - jene Zinsen gefordert, die dem Kreditinstitut zukünftig zugestanden hätten. Da sich Vorfälligkeitsentschädigungen teilweise auf erhebliche Beträge belaufen, fragen sich die betroffenen Kunden nicht selten, ob sie die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder ob sie sich dagegen wehren können.

 

Ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist der Widerruf. Ist der Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags wirksam erklärt, dann "entfällt" der Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Doch auch der Widerruf des Darlehensvertrags ist nicht stets ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf, die bei der rechtlichen Prüfung unter die Lupe genommen werden müssen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung" durchaus komplex ist. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob und welche konkreten rechtlichen Optionen bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen offen stehen. Über die Frage hinaus, ob überhaupt eine solche Zahlung zu leisten ist, müssen sich manche Bankkunden mit zusätzlichen Problemen auseinandersetzen. Denn bisweilen erheben Banken eine Gebühr, um die konkrete Höhe des Vorfälligkeitsentgelts zu berechnen. Bank- oder Sparkassenkunden, die die sich mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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