Kostenerstattung bei LASIK statt Brille

Kostenerstattung bei LASIK statt Brille
23.02.2017150 Mal gelesen
– CLLB sieht gute Erfolgsaussichten für Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Privaten Krankenversicherungen

München, Berlin 23.02.2017 - Patient erhält nach gerichtlichem Vergleich vor dem Amtsgericht Köln von seiner Krankenkasse Kosten in Höhe von € 3.500,00 für LASIK OP erstattet. Vor Einreichung der Klage lehnte die Krankenkasse eine Erstattung ab.

 

CLLB Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Privaten Krankenversicherungen der Patienten weigern sich oft, diese Kosten zu übernehmen.

 

Es kann sich daher für die Patienten lohnen, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. In einem zuletzt vor dem Amtsgericht Köln geführten Verfahren wurden dem Patienten nach im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit seiner Versicherung mehr als 70% seiner Kosten für die Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich gelohnt.

 

Dieser Erfolg macht Patienten Mut, gegenüber den Privaten Krankenversicherungen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben.

 

Besteht auf Seiten des Patienten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.

 

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

 

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.