Kommission klagt gegen Deutschland wegen europarechtswidriger Riester-Rente

Soziales und Sozialversicherung
11.07.20062603 Mal gelesen

Die Europäische Kommission hat in einer Pressemittelung verlauten lassen, dass sie wegen der Altersvorsorgezulage im Rahmen der so genannten "Riester-Rente" beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreichen wird.

Voraussetzung der Zulageberechtigung im Rahmen der privaten Altersvorsorge bei der Risterrente ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland. Dieser Umstand verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im EG-Vertrag fesgehaltenen Garantien über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Unionsbürger, da Gebietsansässige und Gebietsfremde ungleich behandelt werden.

So erhalten finanzielle Vorteile erhält nur diejenigen Personen, welche unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, womit Grenzgänger benachteiligt werden, welche in Deutschland zwar arbeiten und sozialversicherungspflichtig, nicht jedoch ubeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Des weiteren ist es ihnen verwehrt, mit dem durch die Zulage gesparten Kapital Immobilien im Ausland zu erwerben, so dass auch hier eine Benachteiligung derjenigen Grenzgänger zu verzeichnen ist, welche mit dem ersparten Geld ein Anwesen in ihrem Herkunftsland kaufen wollten. Zudem muss die Zulage zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht endet.

Nachdem Deutschland bereits 2005 erfolglos zu einer Änderung der nationalen Bestimmungen aufgefordert wurde, war die Einreichung der Klage lediglich eine Frage der Zeit.

Betroffenen Grenzgängern ist anzuraten, zumindest fristwahrend Widerspruch gegen die Versagung der Zulagen einzulegen, auf das laufende Verfahren hinzuweisen und das Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung zu beantragen.