König & Cie. Schiffahrts Investment I – Insolvenzverfahren eröffnet.

König & Cie. Schiffahrts Investment I – Insolvenzverfahren eröffnet.
16.07.2015169 Mal gelesen
Für die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Schiffahrts Investment I steht nun fest, dass auf sie ein Insolvenzverfahren zukommt. Das Amtsgericht Hamburg hat der Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, am 13.07.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das bedeutet für die Anleger, dass sie sich mit dem Insolvenzverfahren auseinandersetzen müssen. Denn im Rahmen eines solchen Verfahrens können sie beispielsweise ihre Geldansprüche gegenüber der Erste Schiffahrts Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung einfordern. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Im Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.07.2015 wird mitgeteilt, dass Ansprüche bis zum 18.08.2015 anzumelden sind. Angemeldete Ansprüche werden entsprechend der Quote befriedigt - wie hoch die Quote sein wird, kann sich erst im Lauf eines Insolvenzverfahrens herauskristallisieren.

 

Da das Insolvenzverfahren des König & Cie-Fonds aber soeben erst begonnen hat, kann sich für einige Anleger die Frage stellen, ob ihnen auch "neben" dem Insolvenzverfahren haben. Wenn Anleger sich von ihren Bank- oder Anlageberatern über die Risiken der Schiffsbeteiligung nicht ausreichend informiert fühlen, dann können sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anlageberatung überprüfen lassen. Bei Aufklärungsdefiziten stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

 

Wenn Anleger sich ihre Kapitalanlage selbst ausgesucht haben oder mit ihrer Beratung zufrieden waren, dann können ihre Gesellschafter- und Mittwirkungsrechte für sie interessant sein. Hierzu zählt unter anderem das im Handelsrecht festgeschreibene außerordentliche Überwachungsrecht, wenn ein wichtiger Grund - wie zum Beispiel ein Insolvenzantrag - vorliegt (§ 166 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs).

 

Weitere Informationen zum Schiffsfonds und zu den verschiedenen Rechten und Handlungsoption von Anlegern befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                                     

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de