Klagezustellung aus den USA - was tun?

EU Recht
05.07.2010853 Mal gelesen

Wenn Sie eine Klage aus den USA via Ihres Amtsgerichtes zugestellt bekommen, müssen Sie sich vom Inhalt ein Bild machen und prüfen lassen, ob eine Zustellung danach überhaupt erfolgen darf.  Lassen Sie sich nicht von Dokumenten wie hier ersichtlich (Summary of Documents to be serverd) beeindrucken.  Gegebenenfalls die Annahme verweigern! Nur dann haben Sie Chancen auf  diese in Ihrer Bedeutung für das US-Verfahren nicht zu unterschätzenden Schreiben von Behörden (Behördenschreiben).  Ab und an ist es empfehlenswert, den Ministerien und Amtsgerichten entsprechend rechtliche Hilfestellung zu geben, da derartige Zustellungen verständlicherweise auch für diese (wie auch nur im deutschen Zustellrecht tätigen Anwälte) ein nicht immer alltäglicher Vorgang sind. Wenn dennoch trotz eines Verstoßes gegen das zugrundezulegende entsprechende Haager Abkommen zugestellt wird, dann müssen Sie hiergegen gemäß § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz den Rechtsweg beschreiten, in der Hoffnung, dann z.B. einen Ihnen günstigen Beschluss vom Gericht und günstiger Stellungnahme der z.B. zuständigen Oberstaatsanwaltschaft ( Stellungnahme kurz des OStA im Beschwerdeverfahren) zu erhalten. Und haben Sie dabei immer das US-Verfahren im Hinterkopf, sprich, bereiten Sie alle Argumente so vor, dass sie in einen entsprechenden Beschluß Eingang finden und dieser Beschluss dann im US-Verfahren vorgelegt werden kann.  Denn das US-Gericht nimmt eine Prüfung des Zustellvorganges vor (ob dies allerdings immer zum aus deutscher Sicht gewünschten Ergebnis führt,  ist eine andere Frage). Siehe auch zum Thema Zustellung aus den USA Blogeintrag vm 1.Juni 2010.

Die Einholung rechskundigen Rates ist für jeden Einzelfall unabdingbar(NIETZER & HÄUSLER) . Und allgemein zu US Recht, siehe den Blog www.usa-recht.de