Klage gegen Kündigung - welche Kosten?

Klage gegen Kündigung - welche Kosten?
03.06.2014466 Mal gelesen
Wer eine Kündigung erhält, möchte sich in den meisten Fällen gegen den Rauswurf wehren. Dafür sieht das Gesetz unter anderem vor, dass eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann.

Allerdings sollte hier nicht vorschnell reagiert werden, da ein Prozess vor dem Arbeitsgericht durchaus erhebliche Kosten nach sich ziehen kann.

Klärung im Rahmen der Erstberatung

Wer sich gegen die Kündigung wehren möchte, kann im Rahmen einer Erstberatung zu begrenzten Kosten rechtlichen Rat einholen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht eine gedeckelte Erstberatungsgebühr vor. Gern können Sie aber auch unsere kostenlose Hotline unter 0800/1004104 nutzen, um eine arbeitsrechtliche Erstberatung zu der Kündigung zu erhalten.

In einem solchen ersten Gespräch ist zu klären, ob die Abwehr einer entsprechenden Kündigung Erfolg haben würde und welche Gründe gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung sprechen. Auch ist zu klären, vor welchem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Wer beispielsweise in Hannover als Arbeitnehmer tätig ist, wird in der Regel auch vor dem Arbeitsgericht Hannover klagen. Allerdings ist bei Handelsvertretern, die bundesweit tätig sind, dies nicht immer so eindeutig.

Die Erstberatung ist nach unserer Erfahrung ortsunabhängig.

Aufteilung der Kosten in der ersten Instanz

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten selber. Der Arbeitgeber muss seinen Anwalt bezahlen und der Arbeitnehmer die Kosten seines Prozessbevollmächtigten übernehmen. Dies hat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Vorteil, dass bei einer Kündigungsschutzklage das finanzielle Risiko überschaubar ist. Geht der Kündigungsschutzprozess verloren, sind nur die Kosten des eigenen Anwalts zu zahlen. Wir der Kündigungsschutzprozess allerdings gewonnen, gibt es leider keinen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Wenn dann im Rahmen eines Vergleiches eine Abfindung zu zahlen ist, so sind bei einer "kaufmännischen Betrachtung" die Kosten für den eigenen Anwalt abzuziehen.

Aus unserer Sicht sollten die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung auch Gegenstand einer ersten Beratung betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

Gerichtskosten und Rechtsschutzversicherung

In der ersten Instanz werden für die Tätigkeit des Arbeitsgerichts auch Gerichtskosten fällig. Diese Kosten trägt der Prozessverlierer. Hier kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung mit einzubeziehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten, soweit der Bereich Arbeitsrecht im Rahmen der Rechtsschutzversicherung mit abgedeckt ist. Wir empfehlen generell Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern, für den Bereich Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. In Anbetracht der stürmischen Zeiten in den Arbeitsverhältnissen ist es unsere Erfahrung, dass über kurz oder lang sich die Versicherung lohnt.

Arbeitsgericht bestimmt Streitwert

Basis für die Berechnung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten ist der sogenannte "Streitwert". Dieser wird vom Arbeitsgericht festgelegt. Grundsätzlich ist beim Kündigungsrechtsstreit gemäß § 42 Abs. 3 GKG von einem viertel Jahresverdienst auszugehen. Eine Abfindung ist zunächst für die Berechnung des sogenannten Gebührenstreitwertes nicht relevant.

Wenn der Rechtsstreit auch das Arbeitszeugnis umfasst, kommt in der Regel ein Bruttomonatsgehalt zu dem Streitwert hinzu. Die Anwaltsgebühren bestimmen sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Wichtig ist auch die Information, dass ein Vergleich eine zusätzliche Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auslöst. Hier sollten bei den kaufmännischen Betrachtungen eines Rechtsstreites nicht nur die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr mit in Betracht gezogen werden, sondern auch die Einigungsgebühr. Bei einem Bruttomonatsgehalt von über 2.500,00 EUR können dann für ein gerichtliches Verfahren schnell Gebühren von mehr als 1.500,00 EUR entstehen. Hier ist im Vorfeld auf jeden Fall abzuklären, ob letztendlich der Widerstand gegen die Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Hannover oder einem anderen Arbeitsgericht sich lohnt.