Klage der Kanzlei Sasse & Partner auf Aufwendungsersatz i.H.v. 755,80 EUR wegen des Verkaufs einer Phil Collins Live Aufnahme („Bootleg“) auf eBay

Klage der Kanzlei Sasse & Partner auf Aufwendungsersatz i.H.v. 755,80 EUR wegen des Verkaufs einer Phil Collins Live Aufnahme („Bootleg“) auf eBay
28.12.2015277 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse und Partner klagt vor dem Amtsgericht Hamburg auf Aufwendungsersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung in Höhe von 755,80 EUR. Der zuvor Abgemahnte habe beim Verkauf eines Bootlegs zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, den geforderten Aufwendungsersatz jedoch nicht bezahlt.

Abmahnung und Stellungnahme des Abgemahnten

Die Kanzlei Sasse und Partner hat vor einiger Zeit einen Nutzer auf eBay abgemahnt, weil dieser auf dem Internethandelsportal eBay eine Live-Aufnahme des britischen Musikers Phil Collins mit dem Titel "Phil Collins-Live USA" zum Verkauf anbot. Die Aufnahme sei allerdings niemals rechtmäßig mit Zustimmung des Rechteinhabers bzw. der Zedentin zustandegekommen  und sei deshalb eine illegale Tonaufnahme, ein sogenanntes "Bootleg", so die Rechtsanwälte Sasse und Partner.

Die Gegenseite bestritt wiederum die Tatsache, es handle sich um ein Bootleg, zudem trete der Abgemahnte lediglich im privaten und nicht im geschäftlichen Verkehr auf. Vorsorglich gab der Abgemahnte dennoch eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch Zahlungen an die abmahnende Kanzlei.

Klage

Eben die Zahlung des Aufwendungsersatzes möchte die Kanzlei Sasse und Partner nun klageweise durchsetzen. Konkret soll ein Urteil mit folgenden Kriterien erwirkt werden:

  1. Der Beklagte soll 755, 80 EUR plus Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zahlen
  2. Ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO soll ergehen, sofern der Beklagte seine Verteidigungsabsicht im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens nicht rechtszeitig anzeigt
  3. Der Erlass eines Anerkenntnisurteils nach § 307 ZPO, sofern der Beklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch anerkennen sollte.

In der Begründung zitiert die Kanzlei Sasse und Partner bei der Ansetzung des Streitwerts einige Gerichtsurteile, die einen ähnlich hohen Streitwert, wie in diesem Fall, in Höhe von 15.000 EUR angenommen haben. Vor allem beruft sich der Kläger auf ein Urteil des Hanseatischen OLG Hamburgs vom 30.10.2014 (5 W 118/13), in dem es heißt: "Durch den Vertrieb illegal aufgenommener und hergestellter Tonträger werden die wirtschaftlichen Interessen insbesondere bekannter Musikgruppen erheblich beeinträchtigt. Die Existenz und Verbreitung solcher Bootlegs zu meist deutlich geringeren Preisen wirken sich spürbar nachteilig auf die Absatzmöglichkeiten ordnungsgemäß lizenzierter Tonträger durch den Rechteinhaber aus[.]"

Abmahnung, Einstweilige Verfügung oder Klage, was ist zu erwarten?

Wichtig ist zunächst einmal zu wissen, dass Abmahnungen, besonders im Bereich des Urheberrechts ein legitimes außergerichtliches Mittel darstellen, um Ansprüche wie Unterlassung oder Aufwendungs- bzw. Schadensersatz durchzusetzen. Gibt der Abgemahnte keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung ab, so kann die abmahnende Seite versuchen, ihre Ansprüche im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Erwirken einer Einstweiligen Verfügung durchzusetzen.

Hier allerdings war der Abgemahnte der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgekommen und hatte lediglich den geforderten Aufwendungsersatz nicht gezahlt. Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung entfällt die Gefahr weiterer Rechtsgutsverletzungen und somit das Bedürfnis des vorläufigen Rechtsschutzes.

Der abmahnenden Seite steht es allerdings noch offen, den vermeintlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz klageweise vor Gericht durchzusetzen. Genau das ist in diesem Fall geschehen.

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn auch Sie eine Abmahnung oder sogar eine Klage der Kanzlei Sasse und Partner gegen sich erhalten haben?

Da eine Einstweilige Verfügung oder ein Gerichtsverfahren für Sie mit zum Teil hohen Kosten, Zeitaufwand und Ärger verbunden sein kann, ist es häufig sinnvoll, dies nach Möglichkeit zu vermeiden. Dennoch sollten Sie sich vorher anwaltlich beraten lassen, denn Sie sollten, zugunsten einer raschen Beendigung des Rechtsstreits, auch keine unbedachten Risiken beim Unterschrieben einer Unterlassungserklärung eingehen oder überstürzt auf eine überhöhte Forderung in einer Abmahnung zahlen. Gerade zur Evaluation ihres konkreten Falls und Ihrer Reaktionsmöglichkeiten ist es notwendig, einen Spezialisten auf dem betreffenden Fachgebiet aufzusuchen. In diesem Fall wäre das z.B. ein Anwalt für Urheberrecht.

Wenn Sie auf der Suche nach professioneller Rechtsberatung sind, können Sie gerne die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Teilen Sie uns Ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs mit, senden uns Ihre Abmahnung zu, oder nutzen Sie unsere E-Mail Adresse. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen.

 

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