Fehlende Kenntnisse des GmbH-Geschäftsführers über Prüfung, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
08.06.2012384 Mal gelesen
Zu dem Thema, was ein GmbH-Geschäftsführer bei Anzeichen einer Krise der GmbH tun muss, wenn ihm Kenntnisse fehlen, die er für die Prüfung braucht, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Leitsätze des BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, lauten:

a) Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen.

b) Der Geschäftsführer darf sich nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken.